Das Gericht betrachtet einen 25-jährigen Niederländer als Teil einer professionell operierenden Bande.
Prozess in KölnAutomaten-Sprenger soll sechs Jahre in Haft – Coup in Bergheim misslang

Baustatiker des Technischen Hilfswerks untersuchten das Gebäude auf Schäden.
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Einem Niederländer (25), der im Juni 2025 an der Sprengung eines Geldautomaten im Bergheimer Stadtteil Quadrath-Ichendorf beteiligt gewesen sein soll, droht ein empfindliche Haftstrafe. Die Staatsanwaltschaft forderte am Montag (12. Januar) vor dem Kölner Landgericht sechs Jahre für das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion sowie versuchten besonders schweren Diebstahls.
Es war eine gewaltige Explosion, die am frühen Morgen des 23. Juni das Zentrum von Quadrath-Ichendorf erschütterte. Der Vorraum der Volksbank-Filiale lag in Trümmern. Teile waren bis auf die Straße geflogen. Doch ehe die Automatensprenger den Geldtresor mit rund 107.000 Euro in ihren Besitz bringen konnten, tauchte plötzlich ein Streifenwagen der Polizei auf und verhinderte den geordneten Rückzug der Täter.
So was wie Sprengsätze anbringen lassen die doch keinen Amateur machen
Wie in einem Gangsterfilm versuchte der Streifenwagen das Fluchtfahrzeug der insgesamt vier Täter, einen hochmotorisierten Audi, zu rammen und an der Flucht zu hindern. Doch das misslang, der Audi konnte mit zwei Insassen den Tatort verlassen. Die Flüchtigen ließen zwei Mittäter am Tatort zurück. Einer der Zurückgebliebenen flüchtete, der andere konnte festgenommen werden.
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Nach Überzeugung des Vertreters der Staatsanwaltschaft spricht das gesamte Bild der Tat für eine „professionell aus den Niederlanden operierende Bande von Automatensprengern“, wie es im Schlussvortrag hieß. Daher sei es abwegig, wenn der Angeklagte behaupte, er sei kein Bandenmitglied, sondern erst kurz vor der Tat rekrutiert worden. „So was wie Sprengsätze anbringen lassen die doch keinen Amateur machen“, zeigte sich der Ankläger überzeugt.
Strafschärfend wertete er, dass in der Wohnung über der Bank eine Familie mit drei kleinen Kindern lebte: „Dass die angesichts der Sprengkraft gefährdet waren, braucht nicht erwähnt zu werden.“
Die Familie habe, weil die Statik des Gebäudes nach der Explosion überprüft werden musste, aus der Wohnung evakuiert werden müssen. Ebenfalls strafschärfend wertete der Ankläger, dass der 25-Jährige in den Niederlanden bereits für ein Vermögensdelikt verurteilt worden war und demnach einschlägig vorbestraft ist. Zudem erfordere die Generalprävention „eine empfindliche und deutliche Strafe“. Zugute hielt der Staatsanwalt dem Angeklagten, dass er ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte.
Vorwurf des Widerstands gegen Polizeibeamte wurde fallengelassen
Verteidiger Simon Groß plädierte hingegen auf eine deutlich mildere Haftstrafe von höchstens drei Jahren. Sein Mandant sei ein kleines Licht gewesen, das kurz vor der Tat mit dem Versprechen von 1000 Euro rekrutiert worden sei. Sein Mandant habe zwar die Schiebetür zum Bankvorraum geöffnet und die Sprengpacks am Geldautomaten angebracht, die Sprengung habe er hingegen nicht ausgelöst, zeigte sich Groß überzeugt.
Vor den Schlussvorträgen war ein Anklagevorwurf wegen Widerstands gegen Polizeibeamte – der Angeklagte hatte versucht, sich seiner Festnahme zu widersetzen – eingestellt worden, weil eine Bestrafung angesichts der anderen Vorwürfe nicht erheblich ins Gewicht fallen würde.
Das Urteil wird am Freitag (16. Januar) erwartet.

