Eine Besondeheit am Verfahren bewahrt den Mann vor dem Gefängnis.
„Loverboy“Kölner schickt sechs Frauen auf den Strich und beutet sie aus – und muss nicht in Haft

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Martin Bücher beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht
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Ein früheres Mitglied der Rockergruppierung „Hells Angels“ wurde vom Landgericht wegen schwerer Zwangsprostitution zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und vier Monaten verurteilt. Der 35-Jährige hatte im Prozess zugegeben, mehreren Frauen die große Liebe vorgespielt zu haben – nur um sie auf den Strich zu schicken und auszubeuten. Antreten muss der Mann, der sich im Prozess geläutert gab, die neue Gefängnisstrafe aber nicht – sie wird mit einem früheren Aufenthalt in der JVA verrechnet.
Köln: Bis zu sechs Frauen gleichzeitig die große Liebe vorgespielt
Der Angeklagte habe einen ausschweifenden und luxuriösen Lebensstil gepflegt, aber ohne legale Einnahmequellen, stellte die Vorsitzende Richterin Sabine Grobecker in ihrer Urteilsbegründung fest. Seine Geldquelle: „Er beutete junge Frauen aus, die ihm emotional verfallen waren.“ Bis zu sechs vermeintlichen Partnerinnen habe er die große Liebe vorgespielt, „und dann verlangt, für ihn auf den Strich zu gehen“. Das so eingenommene Geld sollte in die gemeinsame Zukunft investiert werden.
Teilweise hätten die Frauen voneinander gewusst. Für sie sei das kein Trennungsgrund gewesen, sondern der Ansporn, noch mehr zu arbeiten und „die Nummer eins“ zu werden. Richterin Grobecker: „Er lobte sie für hohe Einnahmen und bei schlechten drohte er mit der Beendigung der Beziehung.“ Die Frauen, die meist aus zerrütteten Familien stammten, hätten dann vor dem Aus gestanden. Da der Angeklagte deren Wohnungen angemietet habe, hätte ihnen die Obdachlosigkeit gedroht.
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Der Angeklagte hatte über Rechtsanwalt Bücher ein schonungsloses Geständnis abgelegt. Und zugegeben, als sogenannter „Loverboy“ tätig gewesen zu sein – so nennt die Polizei die Masche. Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft soll der Beschuldigte in zwei Jahren als Zuhälter mehrere Hunderttausend Euro verdient haben. „Mir ging es nur ums Geld“, hatte der Angeklagte erklärt. „Die wussten, dass ich mehrere Frauen habe, aber die dachten: Irgendwann gehört der mir.“
Köln: Brust-Operation und Besuche im Kosmetikstudio bezahlt
Auf Nachfrage der Richterin gab der 35-Jährige an, den Frauen nur das Notwendigste erlaubt zu haben. Finanzielle Mittel habe es etwa für Einkäufe gegeben. Besuche beim Friseur oder im Nagelstudio habe er genehmigt, weil diese der Sexarbeit und damit auch seinem Einkommen dienten. Einer Frau hatte er eine Brustvergrößerung bezahlt. Als sich die Frau danach weigerte, weiter für den Mann auf den Strich zu gehen, soll er gedroht haben, die Implantate wieder herauszuschneiden.
Trotz der Schwere der Taten hatte bereits die Staatsanwältin eine Reihe von mildernden Umständen angeführt. Allen voran das vollumfängliche Geständnis des Angeklagten. „Damit hat er dafür gesorgt, dass keine der Frauen aussagen und eine mögliche Retraumatisierung durchleben musste“, sagte die Anklägerin. Auch lägen die Taten lange zurück. Die Entwicklung des Angeklagten sei bemerkenswert: „Er wirkt reflektiert und hat erkannt, dass sein Verhalten falsch war“, er scheine wirklich zu bereuen.
Die Machenschaften des Angeklagten waren nur zufällig aufgefallen. Im Rahmen des damals eskalierten Rockerkrieges zwischen den Gruppierungen „Hells Angels“ und „Bandidos“ hatten die Ermittler Telefonüberwachungen geschaltet – und Telefonate des Zuhälters mit den geschädigten Frauen mitgehört. Die Ermittler hatten bei dem Mann Bargeld in Höhe von rund 222.000 Euro aus einem Schließfach sichergestellt. Das Geld wird einbehalten und geht in großen Teilen ans Finanzamt – denn auch die illegal erlangten Einnahmen müssen versteuert werden. Auch eine bei ihm gefundene Rolex bekommt der Angeklagte nicht wieder.
Köln: Wohl kein neuer Haftantritt wegen Gesamtstrafe
Die Besonderheit an dem Verfahren war, dass der Angeklagte für einzelne Taten aus dem Komplex bereits im Jahr 2020 verurteilt worden war und rund vier Jahre im Gefängnis gesessen hatte. Das Kölner Landgericht verhängte nun eine Strafe, bei der die sogenannte Zwei-Drittel-Regelung greifen dürfte – sie setzt den Strafrest zur Bewährung aus. Vier Monate gelten aufgrund der überlangen Verfahrensdauer bereits als vollstreckt. Somit muss der Mann sehr wahrscheinlich nicht mehr hinter Gitter. Vorausgesetzt natürlich, er fällt in Zukunft nicht mehr mit Straftaten auf.
„Das ist ein sachgerechtes Urteil“, sagt Verteidiger Martin Bücher. Der Anwalt hatte als Ziel ausgegeben, dass sein Mandant nicht mehr ins Gefängnis muss. Bücher hatte im Laufe des Verfahrens auf die „180-Grad-Wendung“ des Beschuldigten hingewiesen. Aus Rocker- und Rotlichtkreisen kommend, habe der Mann eine Sozialtherapie absolviert, arbeite jetzt als Kraftfahrer und habe eine Partnerin fernab des kriminellen Milieus. Der Mann habe eine Chance im Leben erhalten und wolle diese nun nutzen.


