Die Verteidigung möchte einen Haftantritt vermeiden. Das Ziel könnte sie erreichen.
Frauen ausgebeutetKölner Zuhälter gibt sich geläutert – Staatsanwältin mit mildem Antrag

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Martin Bücher beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht
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Ein früheres Rockermitglied schickte als Zuhälter mehrere Frauen auf den Strich und spielte allen die große Liebe vor – die Polizei spricht von der „Loverboy“-Masche. Die Prostituierten konkurrierten untereinander, wollten die „Nummer eins“ werden und hofften auf eine Hochzeit und die Gründung einer Familie mit ihrem Peiniger. Doch ins Gefängnis muss der „Loverboy“, der sich seit rund einem Monat vor dem Landgericht verantworten muss, für diese Taten wohl nicht mehr – auch, weil die Justiz das Verfahren zu lange verschleppt hat. Am Freitag sprach sich Staatsanwältin Sabrina Heimers für einen salomonischen Abschluss des Prozesses aus.
Köln: „Loverboy“ führt Beziehungen zu mehreren Frauen
Der Angeklagte hatte zugegeben, als sogenannter „Loverboy“ tätig gewesen zu sein. Er habe seinen Opfern die große Liebe vorgespielt und sie ausgebeutet. Laut Anklageschrift soll er in den Jahren 2018 und 2019 rund 700.000 Euro als Zuhälter verdient haben. Die Frauen erhielten nur einen Bruchteil für Dinge des täglichen Bedarfs. In der Akte ist von bis zu sechs Geschädigten die Rede. Phasenweise soll der Angeklagte mehrere Beziehungen parallel geführt haben. Die Frauen seien emotional so stark an ihn gebunden gewesen, dass sie akzeptierten, dass er weitere Frauen neben ihnen hatte.
„Mir ging es nur ums Geld, sonst wäre ich mit denen nicht zusammen gewesen“, hatte der Angeklagte erklärt. Einer Frau hatte er eine Brustvergrößerung bezahlt. Und gedroht, ihr die Implantate wieder „herauszuschneiden“, sollte sie das Geld nicht zurückzahlen. Die Ermittler hatten bei dem Mann Bargeld in Höhe von rund 222.000 Euro aus einem Schließfach sichergestellt. Das Geld wird einbehalten und geht in großen Teilen ans Finanzamt – auch die illegal erlangten Einnahmen müssen versteuert werden. Auch eine bei ihm gefundene Rolex bekommt der Angeklagte nicht wieder.
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Köln: Zwei-Drittel-Regel dürfte Angeklagten vor Haft bewahren
Die Besonderheit an dem Verfahren lag darin, dass der 34-jährige Beschuldigte im Jahr 2020 für Vorwürfe aus demselben Tatkomplex bereits rechtskräftig zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden war und einen Großteil der Strafe auch abgesessen hat. Die Taten aus dem neuen Prozess waren damals schon bekannt, aber noch nicht ausermittelt. Dann ruhte das Verfahren zunächst. „Wäre das damals alles verhandelt und ausgeurteilt worden, dann hätte es richtig gescheppert“, sagte Staatsanwältin Heimers und sprach von einer möglichen Strafe von mehr als zehn Jahren Gefängnis.
Doch in Saal 2 des Justizgebäudes beantragte Heimers für die alten und neuen Taten lediglich eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und vier Monaten Haft. Durch die überlange Verfahrensdauer, die der Angeklagte nicht zu verantworten habe, sollten vier Monate bereits als vollstreckt gelten. Blieben sechs Jahre Haft. Da der Angeklagte aber bereits vier Jahre abgesessen hat, dürfte dann die sogenannte Zwei-Drittel-Regelung greifen, die restlichen zwei Jahre könnten dann zur Bewährung ausgesetzt werden. Trotz der neu verhandelten Taten muss der 34-Jährige dann nicht mehr in Haft.
Trotz der Schwere der Taten führte die Staatsanwältin eine Reihe von mildernden Umständen an. Allen voran das vollumfängliche Geständnis des Angeklagten, das die Hauptverhandlung erheblich abkürzte. „Damit hat er dafür gesorgt, dass keine der Frauen hier aussagen und eine mögliche Retraumatisierung durchleben musste“, so die Staatsanwältin. Auch lägen die Taten bereits lange zurück. Die persönliche Entwicklung des Angeklagten sei bemerkenswert: „Er wirkt reflektiert und hat erkannt, dass sein Verhalten falsch war, er scheint es auch zu bereuen und hat nichts beschönigt.“
Köln: Angeklagter gibt sich im letzten Wort geläutert
Das habe beim ersten Strafprozess am Kölner Landgericht vor sechs Jahren noch ganz anders ausgesehen, sagte Heimers. „Da war sein Auftreten im Gerichtssaal eher nach dem Motto geprägt: Mir kann keiner was.“ Nun attestierte die Anklägerin dem Mann eine positive Sozialprognose. Der Mann habe zuletzt seinen Vater bis zu dessen Tod gepflegt, arbeite nun als Berufskraftfahrer und habe einen Nebenjob. Auch eine neue Lebensgefährtin habe der 34-Jährige, die nicht dem Rotlichtmilieu angehöre, in dem er sich früher bewegt habe. Sie wisse über sein Vorleben Bescheid.
Auch Verteidiger Martin Bücher betonte die positive Wandlung seines Mandanten. Eine Sozialtherapie habe gewirkt und er habe an den Ursachen seiner Delinquenz gearbeitet. „Das war ein zielgerichtetes Verfahren, der Angeklagte hat sich gestellt, hier wurde nicht gemauert“, sagte der Anwalt. In seinem letzten Wort distanzierte sich der Angeklagte von seinem früheren Ich: „Das sind heute Welten zu der Person, die ich damals war. Ich spreche mit jedem Menschen mit Respekt und Würde; damals war es nicht so.“ Das Urteil wird am kommenden Mittwoch erwartet.

