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Zwangsprostitution in Köln„Loverboy“ beutete Frauen aus – dieser Zufall entlarvte ihn

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Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Martin Bücher beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Martin Bücher beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht

Die Vorwürfe wiegen schwer, die Liste ist lang. Einen Haftantritt des Beschuldigten will Verteidiger Martin Bücher aber verhindern.

Bis zu sechs Frauen gleichzeitig soll ein früheres Rockermitglied die große Liebe vorgespielt haben – um sie emotional an sich zu binden, auf den Strich zu schicken und auszubeuten. Ins Gefängnis muss der 34-Jährige aber womöglich nicht mehr. Im laufenden Strafprozess vor dem Kölner Landgericht könnte ein salomonisches Urteil fallen, das eine frühere Haftstrafe des Beschuldigten und die überlange Verfahrensdauer berücksichtigt.

Köln: Angeklagter könnte auf freiem Fuß bleiben

Verteidiger Martin Bücher hatte angeregt, den Mandanten trotz des zu erwartenden Schuldspruchs in Freiheit zu belassen, zumal er für Taten in dem Komplex schon rund vier Jahre gesessen habe. Im Sinne der Resozialisierung – der Angeklagte habe inzwischen eine Ausbildung gemacht und sei als Kraftfahrer tätig – spreche nichts mehr für einen erneuten Haftantritt. Ein vom Anwalt im Hinblick auf seinen Vorschlag angestrebter Deal mit Staatsanwältin und Gericht kam aber bisher nicht zustande.

Rechtlich möglich wäre das Szenario. Zum einen müssen Täter ihre ausgeurteilten Gefängnisstrafen oftmals nicht ganz absitzen. In vielen Fällen greift die sogenannte Zwei-Drittel-Regelung, der Rest wird dann zur Bewährung ausgesetzt. Durch die lange Verfahrensdauer – die Taten endeten 2019 – kann das Gericht zudem einige Monate als vollstreckt ansehen. Heißt: Selbst bei knapp sieben Jahren Haft als neuer möglicher Gesamtstrafe könnte der Angeklagte theoretisch auf freiem Fuß bleiben.

Der Angeklagte hatte über Rechtsanwalt Bücher zuvor bereits ein schonungsloses Geständnis abgelegt. Und zugegeben, als sogenannter „Loverboy“ tätig gewesen zu sein. Der Mann gab zu, seinen Opfern die große Liebe vorgespielt und sie zu seinem eigenen Vorteil ausgebeutet zu haben. Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft soll der Beschuldigte in zwei Jahren rund 700.000 Euro als Zuhälter verdient haben. Die Frauen erhielten nur einen Bruchteil für Dinge des täglichen Bedarfs.

Köln: Prostituierte sollen untereinander konkurriert haben

In der Akte ist von bis zu sechs Geschädigten die Rede. Phasenweise soll der Angeklagte mehrere Beziehungen parallel geführt haben. Die Frauen seien emotional so stark an ihn gebunden gewesen, dass sie ihm nicht nur ihre Einnahmen aus der Arbeit in verschiedenen Bordellen überließen, sondern auch akzeptierten, dass er weitere Frauen neben ihnen hatte. Für sie habe dies einen zusätzlichen Anreiz dargestellt, noch mehr Geld zu verdienen, um zur „Nummer eins“ des Mannes aufzusteigen.

„Mir ging es nur ums Geld, sonst wäre ich mit denen nicht zusammen gewesen“, hatte der Angeklagte erklärt. „Die wussten, dass ich mehrere Frauen habe, aber die dachten: Irgendwann gehört der mir.“ Auf Nachfrage der Richterin gab der 34-Jährige an, den Frauen nur das Notwendigste erlaubt zu haben. Finanzielle Mittel habe es etwa für Einkäufe gegeben. Besuche beim Friseur oder im Nagelstudio habe er genehmigt, weil diese der Sexarbeit und somit auch seinem Einkommen dienten.

Die Ermittler konnten Bargeld in Höhe von rund 222.000 Euro aus einem Schließfach sicherstellen. Das Geld wird einbehalten und geht in großen Teilen ans Finanzamt, es existieren bereits gültige Steuerbescheide. Das Einkommen aus der Prostitution hätte der Zuhälter nämlich versteuern müssen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm daher auch Steuerhinterziehung vor. Sichergestellt wurde bei dem Angeklagten auch eine Rolex. Ein möglicher Verkaufserlös der Uhr soll ebenfalls an den Fiskus gehen.

Köln: Straftaten fielen durch Telefonüberwachung auf

Die Machenschaften des Angeklagten waren nur zufällig aufgefallen. Im Rahmen des damals eskalierten Rockerkrieges zwischen den Gruppierungen „Hells Angels“ und „Bandidos“ hatten die Ermittler Telefonüberwachungen geschaltet – und Telefonate des Zuhälters mit den geschädigten Frauen mitgehört. Eine Polizistin berichtete am Montag im Zeugenstand, dass sie Liebesschwüre des Angeklagten dokumentiert habe. Auch habe der Zuhälter die Frauen beleidigt und ihnen gedroht.

Nach eigenen Angaben finanzierte der Mann einer Frau eine Brustvergrößerung. Als sie nach dem Abheilen der Operationswunden nicht für ihn habe arbeiten wollen, habe er sich „verarscht“ gefühlt. Er sei fest davon ausgegangen, die von ihm getätigte „Investition“ wieder einzuspielen. In der Anklageschrift heißt es zu diesem Fall, er habe der Frau damit gedroht, ihr die Implantate wieder herauszuschneiden. Unter dem Eindruck soll die Frau 6000 Euro an den Angeklagten gezahlt haben.