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„Verstößt gegen Ganovenehre“Kölner rächt sich für Anzeige und soll Bekannten vergewaltigt haben

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Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Lukas Pieplow und einem Wachtmeister beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht.

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Lukas Pieplow und einem Wachtmeister beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht.

Der erschütternde Fall wird derzeit vor dem Kölner Landgericht aufgearbeitet.

Es ist eine dieser Anklageschriften, die die Zuhörer im Gerichtssaal mit Kopfschütteln und Entsetzen zurücklassen. Räuberische Erpressung und Vergewaltigung wirft die Staatsanwaltschaft einem 27-Jährigen vor dem Landgericht vor. Er soll einen Bekannten in Mülheim erst attackiert und mit dem Tod bedroht haben – weil dieser ihn mit einer früheren Zeugenaussage ins Gefängnis gebracht haben soll. Um den Mann ultimativ zu demütigen, habe er ihn sexuell missbraucht. Auch unter Zuhilfenahme einer Bierflasche.

Köln: Angeklagter saß wegen Überfall auf Bekannten in Haft

Ausgangspunkt war ein länger zurückliegender Überfall auf den Bekannten, den der Angeklagte aus einem Jugendklub in Mülheim kannte. Nach einer Anzeige bei der Polizei wurde der Angreifer zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte den Geschädigten nach seiner Haftentlassung aufgesucht und ihm Vorwürfe gemacht haben. Er habe sich nicht um seine Mutter kümmern können, die während seiner Haft verstorben sei.

Erst soll er den Bekannten mit Faustschlägen und einer Kopfnuss verprügelt, ihm dann seine Super-Nintendo-Spielekonsole gestohlen haben. Dann soll der Angeklagte eine Schutzgeldzahlung von 50 Euro pro Monat verlangt haben, er würde das Opfer danach in Ruhe lassen. Der Geschädigte ging daraufhin abermals zur Polizei. Laut Staatsanwaltschaft soll das zu einem weiteren Besuch des Angeklagten geführt haben – und diesmal endete das Treffen laut den Ermittlern in einem Gewaltexzess.

Beschuldigter weist Vorwurf der Vergewaltigung zurück

Sollte er die neue Anzeige nicht zurücknehmen, dann werde er ihn töten, soll der Angeklagte geäußert haben. „Das war es jetzt mit dir, ich werfe dich aus dem Fenster“, soll er geäußert und brennende Zigaretten auf dem Mann ausgedrückt haben. Im Wohnzimmer habe er sein Opfer dann zum Oralverkehr gezwungen und zur Bierflasche gegriffen. Laut Staatsanwältin habe der Geschädigte danach große Schmerzen gehabt. „Er konnte nicht aufrecht gehen“, heißt es in der Anklageschrift.

Die Einlassung des 27-Jährigen am Dienstag beim Prozessauftakt im Landgericht wich erheblich von den Anklagevorwürfen ab. Verprügelt und beraubt habe er den Mann, aber nicht vergewaltigt. Das Opfer habe die Geschehnisse bei der Polizei ausgeschmückt, „damit ich diesmal vielleicht zwölf, 13 oder 14 Jahre ins Gefängnis muss“. Der Angeklagte räumte ein, ein Aggressionsproblem zu haben. Er sei in verschiedenen Heimen aufgewachsen. Aktuell sitzt er wegen eines weiteren Raubdelikts in Haft.

Sein Opfer bezeichnete der Angeklagte als Drogendealer, der auch Marihuana an Minderjährige verkauft habe. Deshalb habe er auch kein schlechtes Gewissen gehabt, ihm damals ein paar Drogen zu rauben. Er sei sauer gewesen, dass der Mann zur Polizei gegangen sei. „Das macht man doch nicht, das verstößt gegen die Ganovenehre“, so der Angeklagte. Mit seiner Mutter habe der zweite Überfall auf den Mann gar nichts zu tun, denn die sei nicht tot, sondern „erfreut sich bester Gesundheit“.

Kölner Fall erinnert an Altenpfleger „Dr. Harald“

„Haben Sie denn irgendwelche homosexuellen Tendenzen?“, fragte der Vorsitzende Richter Benjamin Roellenbleck den Angeklagten. „Nein“, war die Antwort, er habe schon viele Freundinnen gehabt. Vielmehr habe er im Handy des Opfers einen Chat gesehen, in dem intime Fotos zwischen diesem und einem weiteren Mann ausgetauscht worden seien. Bei seiner Zeugenaussage hatte der Geschädigte jedoch betont, nicht schwul zu sein. Das Gericht will das jetzt weiter aufklären.

Der Fall erinnert an das Strafverfahren gegen einen Kölner Altenpfleger, der sich „Dr. Harald“ nannte und einen Mann über Stunden in einer Liebesschaukel vergewaltigt hatte. Das Landgericht stellte im März 2024 fest, dass es sich dabei um eine Bestrafungsaktion handelte. Das Opfer konnte seine Drogenschulden nicht zurückzahlen, woraufhin ihn der Dealer zu dem als „Folterknecht“ bekannten Pfleger brachte. Der Auftraggeber erhielt damals neun Jahre Haft, der Vergewaltiger fünf Jahre.