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Landgericht KölnJunger Schwede (18) wegen geplanten Auftragsmordes auf Rocker verurteilt

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Dezember 2025: In diesem Auto wurde ein 36-Jähriger in Dellbrück zum Opfer eines Attentats.

Dezember 2025: In diesem Auto wurde ein 36-Jähriger in Dellbrück zum Opfer eines Attentats.

Der zur Tatzeit jugendliche Täter erhielt vor einer Jugendkammer des Landgerichts eine mehrjährige Haftstrafe.

Das Landgericht Köln hat einen 18-jährigen Schweden wegen des Sichbereiterklärens zu einem Mord und wegen des Besitzes einer halbautomatischen Kurzwaffe nebst Munition zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nach Überzeugung von Richter Ansgar Meimberg und seiner Kammer hatte sich der damals 17-Jährige Ende September 2025 über einen Messengerdienst gegen eine Bezahlung bereit erklärt, nach Deutschland zu reisen und dort den Hells-Angels-Rocker Orhan A. (36) zu erschießen.

Kölner Urteil: Jugendlicher reiste für Auftragsmord ein

Wenige Tage nach der Beauftragung in Schweden reiste der Jugendliche laut Urteil nach Deutschland ein. In Köln sollen ihm die mutmaßlichen Auftraggeber eine Wohnung sowie die für die Tat benötigte Ausrüstung zur Verfügung gestellt haben. Dazu gehörten nach Gerichtsangaben eine halbautomatische Pistole mit Munition, ein Mobiltelefon und eine Gesichtsmaske aus Silikon. Über das Handy habe der Angeklagte ein Foto der Zielperson sowie Hinweise auf deren regelmäßigen Aufenthaltsort erhalten.

Zwischen dem 9. und 11. Oktober 2025 soll sich der Angeklagte nach Feststellungen des Gerichts dreimal zu der betreffenden Anschrift begeben haben, um die Zielperson zu töten. Mindestens einmal habe er dabei die geladene und einsatzbereite Waffe mitgeführt. Zu einem Angriff kam es jedoch nicht, weil er die Person jeweils nicht antraf. Die Festnahme des Jugendlichen erfolgte noch rechtzeitig, nachdem schwedische Behörden erlangte Hinweise an die deutschen Ermittler weitergegeben hatten.

Köln: Angeklagter legte lediglich ein Teilgeständnis ab

In der nicht öffentlichen Hauptverhandlung legte der Angeklagte, der zuvor nur geringfügig strafrechtlich in Erscheinung getreten war, ein Teilgeständnis ab. Er bestritt jedoch die Mordabsicht. Nach seiner Darstellung habe er lediglich den Auftrag gehabt, die Zielperson mit einer Schusswaffe zu verletzen. Diese habe demnach nur unterhalb der Knie getroffen werden sollen. Dieser Einlassung folgte das Gericht nicht.

Die Kammer sah es vielmehr als erwiesen an, dass der Angeklagte sich zu einem heimtückischen Mord aus Habgier bereiterklärt hatte. Ausschlaggebend waren nach Gerichtsangaben unter anderem der erhebliche organisatorische Aufwand der Hintermänner sowie ein späterer Anschlag auf dieselbe Zielperson: Der Rocker wurde wenige Wochen später durch mehrere Schüsse in Kopf und Oberkörper lebensgefährlich verletzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Angeklagte kann noch Revision einlegen.