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Kölner LandgerichtLadenbesitzer demütigt Mitarbeiter sexuell – Anwalt schockiert von Urteil

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Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Abdou Gabbar beim Prozessauftakt im Landgericht

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Abdou Gabbar beim Prozessauftakt im Landgericht

Der Mitarbeiter soll Waren gestohlen haben. Der Chef hatte im Prozess lediglich ein Teilgeständnis abgelegt.

„Boah!“, entfuhr es Strafverteidiger Abdou Gabbar, als der Vorsitzende Richter Benjamin Roellenbleck in Saal 7 des Kölner Landgerichts das Strafmaß verkündete: Sechs Jahre Gefängnis für den Betreiber eines Shops für E-Zigaretten, der laut Urteil einen Mitarbeiter sexuell gedemütigt und verprügelt hatte. Der Mitarbeiter soll in die Kasse gegriffen und Waren gestohlen haben, die Tat ist damit in die Kategorie Selbstjustiz einzuordnen. Der Angeklagte hatte zum Prozessbeginn alles abgestritten und erst sehr spät ein Teilgeständnis abgelegt – der Richter kritisierte dieses Prozessverhalten scharf.

Kölner Gericht: Vergeltungsaktion im Chefbüro

Die auf Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung spezialisierte Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der 43-jährige Familienvater seinen Mitarbeiter im Dezember 2022 in sein Büro zitiert und mit den Diebstahlsvorwürfen konfrontiert habe. „Der Mitarbeiter hat das verneint, woraufhin der Chef die Tür schließt und die Rollläden herunterlässt“, erklärt Richter Roellenbleck. Auch sei ein weiterer Mann, ein Hüne mit Bart, anwesend gewesen – offenbar, um eine Drohkulisse aufzubauen. Dann seien Faustschläge ins Gesicht erfolgt – mit der Forderung, das Handy abzugeben.

Der Mitarbeiter habe dann seinen Entsperrcode preisgeben müssen, woraufhin sich der Angeklagte eingeloggt und Geschäfts- und Zugangsdaten gelöscht habe. Der Mitarbeiter habe ihm Waren im Wert von 100.000 bis 200.000 Euro gestohlen, habe der Chef wütend geäußert und weiter auf den Mitarbeiter eingeschlagen. „Dann hat er gedroht, ihn im Keller einzusperren“, so der Richter. Das Opfer verfügt nur noch über eine Niere und habe panisch versucht, Tritte in diese Richtung abzuwehren. Dann habe der Mann sich nackt ausziehen und bäuchlings auf den Boden legen müssen.

„Wir beschneiden dich und machen dich zu einem von uns“, habe der aus dem Iran stammende Angeklagte dann gerufen und zudem gedroht, dem Mitarbeiter Gegenstände einzuführen. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Vergewaltigung mit einem Kugelschreiber oder einem ähnlichen Gegenstand angeklagt. Laut Urteil hatte der Ladenbesitzer aber wohl nur zur Tat angesetzt, sie aber nicht vollzogen. „Wir foltern dich, du kommst hier nicht mehr lebend raus“, soll der zweite Täter dann noch gedroht haben, während der Angeklagte das Büro kurzzeitig verlassen habe.

Köln: Nach dem Geschehen die Kündigung ausgesprochen

Der Mitarbeiter sei danach so verängstigt gewesen, dass er den angeblichen Diebstahl zugegeben habe. „Er wollte nur noch raus aus dieser Situation“, erklärte der Richter. Der Angeklagte habe dann einen weiteren Mitarbeiter ins Büro gerufen, der den Ausspruch der Kündigung bezeugen sollte. Der zweite Täter habe das Büro zwischenzeitlich durch einen Hinterausgang verlassen. Der Geschädigte sei dann ohne Handy und Papiere aus dem Geschäft gestürmt. Kurz darauf habe er sich seinen Eltern offenbart und alle Einzelheiten geschildert. Die Eltern brachten den Fall noch am selben Tag zur Anzeige.

„Die Geschichte ist völlig absurd“, hatte Verteidiger Gabbar beim Prozessauftakt geäußert. Die Staatsanwaltschaft habe alles ausgeblendet, was zur Entlastung seines Mandanten hätte beitragen können. Der Staatsanwalt habe laut Gabbar bei der Ausübung seines Amtes „jede rote Ampel überfahren“. Es gäbe so viele Widersprüche. Nichts sei an den Vorwürfen dran, hatte der Verteidiger geäußert und einen Mann präsentiert, der den Geschädigten nach dem Geschehen völlig unversehrt gesehen habe. Doch der Zeuge konnte diese Aussage vor Gericht offenbar nicht bestätigen. Danach räumte der Angeklagte erfolgte Schläge ins Gesicht doch noch ein. Mehr sei aber nicht passiert.

Köln: Richter spricht von erheblicher krimineller Energie

„Diese späte Einlassung war nicht überzeugend“, erklärte Richter Roellenbleck. Sie sei sehr spät erfolgt und konnte an die fast abgeschlossene Beweisaufnahme angepasst werden. Auf der anderen Seite habe man im Zeugenstand einen Geschädigten erlebt, der absolut glaubhaft gewesen sei. Der Mann habe stringent Details geschildert und nichts dramatisiert. Kleinere Abweichungen zu früheren Aussagen bei der Polizei würden sogar gegen eine Falschaussage sprechen. „Denn bei einer Lügengeschichte gebe ich mir ja größte Mühe, die Vorwürfe korrekt wiederzugeben“, so Roellenbleck.

Mit sechs Jahren Haft sei der Angeklagte noch gut bedient, sagte der Richter. Er sei zwar nicht vorbestraft, doch die Planung und die vielen verwirklichten Straftatbestände wie sexuelle Nötigung, gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung zeugten von erheblicher krimineller Energie. Verteidiger Gabbar, der während der Urteilsbegründung beruhigend auf seinen Mandanten einsprechen musste, hatte im Vorfeld des Urteils auf eine Bewährungsstrafe gehofft. Der Rechtsanwalt kündigte noch im Gerichtssaal die Revision zum Bundesgerichtshof an.