Der 43-Jährige zeigte sich im Prozess über seine eigene Tat erschrocken. Er soll im Auftrag gehandelt haben.
Landgericht KölnBergheimer Angeklagter soll Mann mehrmals gegen den Kopf getreten haben

Der Fall des mutmaßlichen Bergheimer Gewalttäters wird am Landes- und Amtsgericht Köln verhandelt.
Copyright: Martina Goyert
Wegen gefährlicher Körperverletzung muss sich seit gestern ein 43-jähriger drogensüchtiger Bergheimer vor dem Landgericht verantworten. Der wohnungslose Mann wurde im Zuge von Ermittlungen gegen drei andere gewalttätige Drogenkonsumenten in einem Video vom 11. August 2023 identifiziert. Darauf ist zu sehen, wie er einem Mann mehrmals brutal gegen den Kopf schlägt und noch nachtritt, als der Geschädigte bereits am Boden liegt.
„Ich bin schockiert von dem, was ich in dem Video sehe, so kenne ich mich nicht“, beteuerte der Angeklagte. Ein anderer, bereits verurteilter Beteiligter räumte jetzt als Zeuge ein, die „Abreibung“ wegen angeblich unterschlagener Drogen sei seine Idee gewesen. Sinngemäß mit den Worten: „Ich brauche dich, um jemandem eins auf die Fresse zu geben“, soll der Zeuge den Angeklagten telefonisch am späten Nachmittag zu einer Grünfläche an der Erft in Kenten bestellt haben.
Bergheim: Angeklagter sollte als Lohn für den Angriff Drogen bekommen
„Er hat ihn in den Streit hineingezogen, weil er wusste, dass mein Mandant eine kurze Lunte hat und schnell mal bereit ist zuzuschlagen“, erklärte Verteidiger Axel Geist. Dem Heroinsüchtigen, den am Tattag Entzugserscheinungen geplagt haben sollen, seien als Lohn für die schlagkräftige Abreibung Betäubungsmittel in Aussicht gestellt worden.
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Auf dem Video, das die 3. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Stephan Kloke mehrmals abspielte, ist zu sehen, wie der jetzt als Zeuge geladene verurteilte Beteiligte zuerst den am Boden hockenden Geschädigten gegen den Kopf tritt. Als der Mann aufsteht und sich abwendet, setzt der nun Angeklagte nach, zieht den Kopf des Opfers herunter, tritt es mit den Knien gegen das Gesicht und schlägt mit den Fäusten zu, bis der Mann zu Boden geht. Erst als eine Passantin, deren Stimme auf dem Video zu hören ist, droht, die Polizei zu rufen, lassen die Männer von dem Opfer ab.
Bergheimer Täter ringt seit Langem mit Suchtproblemen
Trotz der deutlich hörbaren harten Tritte und Schläge soll der Geschädigte kaum Verletzungen davongetragen haben. Jedenfalls begab er sich weder in Behandlung noch erstattete er Anzeige. Gefährliche Körperverletzung musste die Staatsanwaltschaft aufgrund des Videos, das bei einem ebenfalls bereits verurteilten Beteiligten sichergestellt wurde, dennoch anklagen, da Tritte und Schläge gegen den Kopf potenziell lebensbedrohlich sind.
Der 43-jährige Bergheimer stammt aus ungünstigen familiären Verhältnissen. Sozialpädagogische Maßnahmen seit seiner Jugend und spätere Therapieangebote im Zusammenhang mit Gefängnisstrafen blieben erfolglos. „Nur in der Haft war ich clean, draußen nie“, erklärte er. Die schnellen Rückfälle in Freiheit schiebt er auf das angebliche Drogenmilieu in Obdachlosenunterkünften.
Laut dem forensischen Gutachter lebt der Mann, der keinen Schulabschluss und keine Berufsausbildung hat, „in sorgloser Planlosigkeit in den Tag hinein“ und hat die Tendenz, anderen die Schuld zu geben, „wenn etwas schiefgeht“. Verteidiger Geist appellierte früh an das Gericht, dem Mann die Hilfe zukommen zu lassen, die er bisher seiner Meinung nach nicht hatte, damit er von seinem Drogen- und Aggressionsverhalten loskommt. Der Prozess wird fortgesetzt.

