Bergheimer KioskmordVater kritisiert den Staatsanwalt

Ein 30-Jähriger aus Kerpen ist in Quadrath-Ichendorf erschossen worden.
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Köln/Bergheim – „Mir gefällt nicht, was der Staatsanwalt gesagt hat“, ergriff der Vater des getöteten 30-Jährigen das Wort.
Heinz Hemmers, Vorsitzender Richter der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts Köln, hatte ihm das Wort erteilt. Doch die Kritik an Staatsanwalt Stefan Winter, der kurz zuvor sein Plädoyer gehalten hatte und für den 46-jährigen angeklagten Kioskbesitzer aus Bergheim-Quadrath-Ichendorf eine achtjährige Haftstrafe wegen Totschlags beantragt hatte, überraschte dann wohl alle. Offenbar hält der Vater des Getöteten die beantragte Gefängnisstrafe für zu milde, denn er fügte hinzu: „Ich verlange nur Gerechtigkeit“.
Schüsse auf Familienvater
In der Nacht des 16. Februar 2013 hatte der geständige 46-Jährige auf offener Straße drei Schüsse auf den jungen Familienvater abgegeben, zwei von ihnen waren tödlich.
Zuvor soll es einen Streit zwischen dem Opfer, dem Sohn des Angeklagten und dessen Freund gegeben haben.
Wie der Angeklagte in seiner Einlassung gesagt hatte, seien der Tat monatelange Übergriffe auf seinen Kiosk sowie seine dortigen Kunden vorausgegangen, von Schutzgelderpressung war mehrfach die Rede.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft wollte der Angeklagte das spätere Opfer in jener Nacht zur Rede stellen. Die Ereignisse der Vergangenheit sowie die Attacke gegen seinen Sohn hätten im Angeklagten zwar „ein wütendes Gefühl ausgelöst“, allerdings habe es nach seinen Erkenntnissen zu diesem Zeitpunkt noch nicht die „feste Absicht“ gegeben, die mitgenommene Waffe einzusetzen.
Kein Mordmerkmal
Eine Tötungsabsicht sieht er hingegen seit der Abgabe des zweiten Schusses, der das Opfer direkt in den Bauch traf und die Bauchaorta öffnete.
Im Gegensatz zu allen vier Nebenklagevertretern bewertet der Staatsanwalt die Tat dennoch nicht als Mord. Aus seiner Sicht liegt hier weder das Mordmerkmal „niedriger Beweggrund“ noch das der Heimtücke vor. Die Nebenklagevertreter sprachen sich jeweils für eine lebenslange Freiheitsstrafe aus. Das Urteil wird am Dienstag, 28. Januar, gesprochen. (bj)