NotfallKnöllchen vor dem Krankenhaus

Einen Parkschein müssen Autofahrer im Parkhaus am Krankenhaus auslegen. Bei einem Notfall ist die Stadtverwaltung nachsichtig.
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Bergheim – Mit ihrer 90-jährigen Mutter musste die Glessenerin Irene Scheuer in die Klinik. In Frechen sei sie wegen Überbelegung schon abgewiesen worden, in Bergheim habe sie dann in der Nähe des Krankenhauses geparkt, im Parkhaus gibt es in der Regel Platz genug. „Ich hatte ein Parkticket nur für eine Stunde Parkzeit gelöst, da ich nicht wusste, ob das Bergheimer Krankenhaus meine Mutter aufnehmen konnte“, sagt Scheurer. Doch dann verstrich die Parkzeit, ohne dass die Glessenerin nachlösen konnte. „Ich war doch mit meiner Mutter in der Notaufnahme und konnte sie dort nicht alleine lassen.“
„Anders regeln“
Es kam, wie es kommen musste: Unter dem Scheibenwischer der Scheurers klemmte ein Knöllchen. „Man sollte in einer Kreisstadt doch darüber nachdenken, wie man das Entgelt für Parkgebühren anders regeln könnte“, findet Scheurer und schlägt eine Regelung mit Schranken und einem Kassenautomaten vor – in Bergheim sind hingegen Parkscheinautomaten üblich. Das Ticket ist dann gut sichtbar im Wagen auszulegen. „Die jetzige Regelung ist auf jeden Fall für Patienten und Besucher eines Krankenhauses in der Kreisstadt unzumutbar.“ Die Glessenerin hat sich nun an die Stadtverwaltung gewandt mit der Bitte, vom Verwarngeld in Höhe von fünf Euro abzusehen – zumal sie an anderen Behandlungstagen immer brav nachgelöst habe und das besagte Knöllchen nur 13 Minuten nach Ablauf der Parkzeit und eine halbe Stunde vor dem freien Parken am Abend ausgestellt wurde.
„Das Verwarngeld wird selbstverständlich zurückgenommen“, sagt Heinz-Willi Dux, Abteilungsleiter Verkehr bei der Stadtverwaltung. „Wir verfahren seit Jahren so – wer uns einen Notfall nachweisen kann, muss nicht bezahlen.“ Allerdings: Die Umstände müssen belegt sein, das heißt, eine Bescheinigung des Krankenhauses ist vonnöten. „Der eine Autofahrer hat tatsächlich einen Angehörigen auf der Intensivstation liegen, der andere macht in Wahrheit einen Einkauf in der Fußgängerzone.“ Ähnlich werde es auch mit den sogenannten Storchenparkplätzen unmittelbar vor dem Krankenhaus gehandhabt, die im Verkehrsrecht eigentlich gar nicht vorgesehen seien. Eine Schrankenregelung im Parkhaus hält Dux für keine angemessene Lösung. „Eine automatische Kassenanlage mit Schrankenanlage kostet 60 000 Euro. Das ist angesichts der für 2014 vorgesehenen Abschaffung der Parkgebühren im Bergheimer Stadtgebiet keine Anschaffung, die in Frage kommt.“