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Ralf Schumacher im Rechtsstreit mit Nachbarn„Schumachers“ in Bergheim baut Container ohne Genehmigung

Lesezeit 4 Minuten

Bergheim – Es war offenbar eine ungenehmigte Aktion, in der im November hinter dem „Schumachers“ ein Container aufgebaut wurde, der seitdem den Frieden der Nachbarn stört. Jetzt soll der ungenehmigte Anbau verkleinert werden und dann die Genehmigungsfähigkeit durch die Stadt geprüft werden.

Im vergangenen Herbst hat der ehemalige Formel-1-Pilot Ralf Schumacher das „Schumachers“, den neuen Bergheimer Gourmet-Tempel im früheren Café Klatsch unweit des Aachener Tors, eröffnet. Viel Platz bietet das nur wenige Meter breite historische Gebäude nicht. Der sollte durch einen Container hinter dem Haus für Küche und Kühlung offenbar vergrößert werden. So wurde das Fertigbauteil über das Haus gehoben und in den Garten des Restaurants gestellt. Der Anbau reicht zu nah an die Grundstücksgrenze des Nachbarhauses Am Stadtgarten.

Container ohne Baugenehmigung

Dessen Besitzer hat die Anwälte eingeschaltet, die die Stadt aufgefordert haben, die Genehmigung zu verweigern und den Rückbau anzuordnen. „Meine Mieter in dem Haus schauen, wenn sie im Garten sitzen, jetzt nicht mehr auf einen netten Hausgarten, sondern auf einen über 2,50 Meter hohen Container. Das sieht aus wie eine Industriebrache. Die wollen so da nicht wohnen bleiben“, klagt Hans-Helmut Hurtz, Besitzer des vermieteten Doppelhauses. Eine Mietminderung sei ihm schon angedroht worden, auch weil eine auf dem Dach des Containers angebrachte Kühlanlage zu laut sei. „Wir haben die Lautstärke nach einem Herstellergutachten überprüft. Es gibt keine unzulässigen Lärmwerte. Im Kerngebiet ist Gastronomie üblich“, schränkt Wilhelm Schmitz vom städtischen Bauamt ein. Dennoch sei der Container ohne Baugenehmigung errichtet worden. Nach Auflage der Stadt werde der Container jetzt um drei Meter verkürzt. Und danach werde auch die Geräuschemission erneut geprüft und die Möglichkeit der Baugenehmigung für den Anbau geprüft. Die werde dann aber vermutlich erteilt.

„Die Schumacher-Seite hat mir 10 000 Euro angeboten, wenn ich meine Beschwerde zurückziehe und den Bau dulde“, empört sich Hurtz. Er vermisst auch das vorherige Gespräch unter Nachbarn. „Ich hatte zu Anfang mit Herrn Schumacher vereinbart, dass er Veränderungen vorher mit mir abspricht. Das hat er nicht getan“, ist der Besitzer sauer darüber, „dass einfach Tatsachen geschaffen worden sind“.

Dabei habe es guten Kontakt gegeben. So sei ein moniertes Klappern der Entlüftungsanlage nach einem Gespräch zwischen Schumacher und ihm umgehend abgestellt worden, sagt Hurtz.

„Wir wollen, dass die Gesetze und Abstandsflächen eingehalten werden, mehr nicht“, fordert er. Er fühlt sich eingeschränkt, schließlich seien die Mieteinnahmen ein Teil seines Lebensunterhalts. Auch der Umstand, dass sich ein halbes Jahr lang seitens der Stadt nichts getan habe, beklagt er. Er wolle, wenn die Stadt den Anbau genehmigen sollte, dagegen klagen.

Absprache mit den Nachbarn

Schumachers Sprecher, Anwalt Frank Leswal, räumte ein, dass den Nachbarn „ein Schadensausgleich angeboten“ worden sei. Schumacher sei bei der Aufstellung des Containers von den Bauausführern „fehlerhaft informiert worden, dass er so bauen darf , und bedauert das sehr“, so Leswal. Für Juli sei der Rückbau beauftragt.

Auch vor dem Haus hat sich das „Schumachers“ vergrößert. Anfang des Monats wurde ein Deck für Außengastronomie auf die Fußgängerzone gebaut, umzäunt von einem gläsernen Windschutz. Aber auch da hat es Schumacher mit der Genehmigung offenbar nicht so genau genommen. „Uns liegt ein Antrag auf Sondernutzung vor. Genehmigt ist das noch nicht“, räumt Schmitz ein.

Nach Absprache mit den Nachbarn sei dies jedoch genehmigungsfähig, sagte der Abteilungsleiter der Bauaufsicht. Zumal die Besitzer des Nachbarhauses, in dem sich ein Friseursalon befindet, der neuen Terrasse zugestimmt hätten, die sich auch um einige Meter vor ihrem Gebäude erstreckt.

„Dass Fakten geschaffen werden, die dann nachträglich genehmigt werden sollen, ist in Bergheim leider nicht unüblich“, klagt Wilhelm Schmitz vom Bauamt. Es werde aber dann nach Baurecht geprüft, und falls nötig auch korrigiert.

Wie sich die Korrektur der Container am „Schumachers“ auf die Genehmigungsfähigkeit auswirkt, sei zurzeit noch nicht entschieden. Wenn jedoch die erforderlichen drei Meter zur Grundstücksgrenze eingehalten würden, sei eine Genehmigung möglich.