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Rhein-Erft-KreisStädte protestieren gegen Kreis-Pläne

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Das Bild zeigt das Kreishaus in Bergheim

Das Kreishaus in Bergheim.

Gemeinsame Stellungnahme gegen Umlagenerhöhung

Die zehn Städte im Kreis lehnen die Pläne des Rhein-Erft-Kreises zum Kreisumlagehebesatz für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 ab. Dies hat die Konferenz der Bürgermeisterin und der Bürgermeister der Kommunen des Rhein-Erft-Kreises in einer gemeinsamen Stellungnahme an Landrat Frank Rock deutlich gemacht. Derzeit plant der Rhein-Erft-Kreis mit einem Umlagehebesatz von 35 Prozent für das Haushaltsjahr 2027 und von 38 Prozent für 2028. Nach den aktuellen Berechnungen stiege damit die Kreisumlage im Jahr 2028 auf rund 385,3 Millionen Euro. Im Haushaltsansatz 2026 lag der Umlagehebesatz bei 29,3 Prozent. Somit betrug die Kreisumlage 277,7 Millionen Euro. Die Kreisumlage ist eine Abgabe, die Städte an den jeweiligen Landkreis zahlen.

Sie dient dazu, die Aufgaben des Kreises zu finanzieren, soweit dessen eigene Einnahmen dafür nicht ausreichen. Der Hebesatz für die Kommunen bezieht sich dabei nicht auf die gesamten tatsächlichen Steuereinnahmen einer Stadt, sondern auf ihre sogenannte Umlagegrundlage. Diese setzt sich aus der Steuerkraft und verschiedenen Schlüsselzuweisungen zusammen. Die Steuerkraft bezeichnet dabei eine gesetzlich berechnete Größe, die zeigen soll, wieviel finanzielle Leistungsfähigkeit eine Stadt aus ihren Steuern hat. Die Städte verweisen in ihrem Schreiben auf ihre außergewöhnlich schwierige, teilweise existenzbedrohende finanzielle Situation. Die Erträge aus den bisher erfolgten Erhöhungen der Grundsteuer würden bereits weitgehend beziehungsweise vollständig zur Finanzierung der eigenen gestiegenen Kostenbelastungen benötigt. Deshalb seien Steuererhöhungen – trotz eigener Sparanstrengungen – angesichts der geplanten Umlagebelastungen nicht ausgeschlossen.

Bürgermeister Andreas Heller und die Kämmerei hatten für Elsdorf wie bereits berichtet eine Erhöhung der Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke von 1010 auf den NRW-Spitzenwert von 1430 Prozentpunkten errechnet, um die Mehrkosten von jährlich 2,8 Millionen Euro zu kompensieren. Der Elsdorfer Hauptausschuss soll, so steht es in Tagesordnung und Beschlussvorlage, die Erhöhung am kommenden Dienstag, 29. September, vorberaten, der Stadtrat zwei Wochen später endgültig die Erhöhung beschließen. Die Verwaltung teilt jetzt auf ihrer Website mit, in einer Vorlage sei dargestellt, welche konkreten Auswirkungen die derzeitigen Planungen des Kreises auf den Elsdorfer Haushalt haben könnten. So soll frühzeitig auf die Größenordnung und die möglichen Folgen aufmerksam gemacht werden. Die Berechnung sei „ausdrücklich kein Vorschlag für eine Steuererhöhung“.

Sie solle vielmehr verdeutlichen, welche Größenordnung hinter der geplanten Erhöhung der Kreisumlage stehe und welche Auswirkungen diese letztlich auf die Menschen vor Ort haben könnte. Die Städte appellieren an den Rhein-Erft-Kreis, ein „überprüfbares Konsolidierungsprogramm“ vorzulegen. Ziel der gemeinsamen Konsolidierungsanstrengungen von Kreis und Kommunen sei es, die notwendigen Leistungen des Kreises dauerhaft zu sichern und zugleich die finanzielle Handlungsfähigkeit der Städte zu erhalten. Dazu gehöre auch, dass im Doppelhaushalt 2027/2028 der Ausgleichsrücklage der höchstmögliche Betrag entnommen werde.

Darüber hinaus sollten im weiteren Haushaltsverfahren unter anderem die Personal- und Sachaufwendungen sowie freiwillige Leistungen geprüft, Investitionen stärker priorisiert und die dramatische Haushaltssituation der Kommunen trotz bereits erfolgter Ausgabenreduzierungen sowie Einnahmeerhöhungen – vor allem durch die erheblichen Grundsteuererhöhungen – angemessen berücksichtigt werden.