Unverständnis in BrühlKletterwald bleibt zu, Wasserskianlage darf öffnen

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Den Geschäftsführer der Wasserskianlage am Bleibtreusee, Milan Robinet, erreichten am Donnerstag gute Nachrichten.

Den Geschäftsführer der Wasserskianlage am Bleibtreusee, Milan Robinet, erreichten am Donnerstag gute Nachrichten.

Brühl – Die erlösende Nachricht erreichte Milan Robinet am späten Donnerstagvormittag. Der Geschäftsführer der Wasserskianlage am Bleibtreusee darf den Lift, der Wasserskifahrer und Wakeboarder über das im rekultivierten Villewald gelegene Gewässer zieht, nun offenbar doch bald starten. „Ein Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts hat bestätigt, dass es sich bei Wasserskianlagen um Sportanlagen und nicht um Freizeiteinrichtungen handelt“, sagt er. Und genau das sei der ausschlaggebende Punkt in der Coronaschutzverordnung des Landes. Der Passus, der über Stillstand oder geschäftiges Treiben entscheidet.

Raimund Bechtloff steht gewissermaßen auf der anderen Seite. Oder besser gesagt: wieder auf der anderen Seite. Von Mitte März an hatte der Betreiber des Kletterwalds Schwindelfrei im Schatten des Wasserturms und des Kletterturms im Norden der Stadt noch Gäste begrüßen dürfen. Am Montag war vorerst Schluss damit. Bechtloff musste schließen und seine Angestellten in Kurzarbeit schicken. „Das betrifft alleine im Kletterwald 15 Festangestellte. Hinzu kommen rund 60 450-Euro-Kräfte, die vorerst nicht beschäftigt werden“, sagt er.

Raimund Bechtloff, Betreiber des Kletterwalds Schwindelfrei, musste die Anlage im Schatten des Brühler Wasserturms vorerst schließen. Nachvollziehen kann er die Anordnung nicht.

Raimund Bechtloff, Betreiber des Kletterwalds Schwindelfrei, musste die Anlage im Schatten des Brühler Wasserturms vorerst schließen. Nachvollziehen kann er die Anordnung nicht.

Das Ordnungsamt hatte ihn darüber informiert, dass das Verwaltungsgericht Kletterparks als Freizeiteinrichtung einstuft und die Bezirksregierung die Schließung angeordnet habe. Tenniscourts und Golfplätze dürfen indes als Sportanlagen genutzt werden.

Mit Logik habe all das nichts zu tun, findet Bechtloff, die Grenze zwischen Sport und reiner Freizeitbeschäftigung sei nicht so leicht zu definieren. Eine andere Kammer des gleichen Gerichts sei beim Blick auf Kletterparks auch zu einer gegenteiligen Einschätzung gekommen, jetzt werde sich das Oberverwaltungsgericht mit dem Sachverhalt beschäftigen. Und in anderen Bundesländern gebe es ohnehin abweichende Vorgaben. Unter dem Strich gehe das alles am Ziel vorbei, betont er. „Wir alle wollen die Pandemie bremsen, aber die Maßnahmen muss man nachvollziehen können.“ Das gelinge ihm im eigenen Falle nicht. „Alle Studien zeigen, dass Infektionen nahezu ausschließlich in geschlossenen Räumen stattfinden. Unsere Besucher sind nur an der frischen Luft, halten Abstand und müssen einen negativen Test vorlegen“, sagt er. Auch die Mitarbeiter würden regelmäßig getestet. Bechtloff zieht nun eine Klage in Betracht, „denn es gibt keine rationale Erklärung für die Schließung“.

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Robinet pflichtet ihm bei. Vieles fühle sich nach purer Willkür an. Er könne den Ärger der Kletterparkbetreiber verstehen, selbst wenn er am Wochenende mit zweiwöchiger Verspätung die Wasserski-Saison starten dürfe.

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