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Behörden klären aufRegelkunde für Radfahrer in der Brühler Innenstadt

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Vertreter der Stadt Brühl und der Polizei informierten in der Brühler Fußgängerzone über das Miteinander von Fuß- und Radverkehr.

Vertreter der Stadt Brühl und der Polizei informierten in der Brühler Fußgängerzone über das Miteinander von Fuß- und Radverkehr. 

Polizei und Stadtverwaltung setzen auf Aufklärung und appellieren an gegenseitige Rücksichtnahme. Das hilft nicht immer.

Zwischen Einkaufsbummel, Cafébesuch und dem Weg zur Arbeit treffen in der Brühler Innenstadt täglich zahlreiche Menschen aufeinander. Besonders in der Fußgängerzone teilen sich Passanten und Radfahrende denselben Raum. Das ist nicht frei von Emotionen. Fußgänger beklagen immer wieder das Durchrasen von Radlern.

Um ein rücksichtsvolles Miteinander zu schaffen, informieren in regelmäßigen Abständen die Stadt und Polizei über die geltenden Regeln und verteilen dazu Flyer. Am Mittwochvormittag (17. Juni) standen dafür Alexander Fuchs vom städtischen Bereich Mobilität und Verkehr und Leila Reyes Soler von der Polizei Rhein-Erft-Kreis Abteilung Verkehrsunfallprävention und Opferschutz an der Ecke Steinweg/ Uhlstraße drei Stunden lang bereit. Zudem boten sie einen Rollatoren-Check an und verteilten für diese reflektierende Elemente für eine bessere Sichtbarkeit. Los war an diesem Vormittag viel, denn in der Fußgängerzone war Markttag.

Brühl: Wenn es zu eng wird, müssen Radler absteigen und schieben

„Wir klären mit deutlichen, aber freundlichen Worten auf“, betonte Soler. „Vielen sind die geltenden Regeln nicht so klar“, erklärte Fuchs. Es gilt, dass die Fußgängerzone für den Radverkehr freigegeben ist, und zwar so, dass die Radfahrenden „zu Gast“ sind und die Fußgänger Vorrang haben. Heißt, die Radler sind angehalten, in angemessener Geschwindigkeit unterwegs zu sein. Es gilt Schrittgeschwindigkeit und die Einhaltung eines Sicherheitsabstands.

Wenn es zu eng wird, müssen Radler absteigen und schieben. An Markttagen so wie an diesem Mittwoch und bei Veranstaltungen in der Innenstadt gilt aber ein Radfahrverbot. Neu aufgestellte Klappschilder an den Zufahrtsstraßen zur Fußgängerzone wiesen dann jeweils darauf hin, erläuterte Fuchs weiter.

Brühl: Manche stellten Fragen zur Rechtslage

„Die habe ich jetzt gar nicht wahrgenommen“, sagte eine Frau entschuldigend, als sie von der Beamtin angehalten und darauf hingewiesen wurde. Andere dachten, sie könnten hier fahren. Die Mehrheit der Radfahrer schob bereits ihr Zweirad. Und die, die noch im Sattel saßen und angehalten wurden, entschuldigten sich, stiegen ab und zeigten Einsicht. Manche suchten auch direkt das Gespräch mit der Polizistin und dem Stadtvertreter und stellten Fragen zur Rechtslage. Jemand wollte einfach auch nur wissen, ob jedes Rad eine Klingel haben muss. „Muss es“, lautete die Antwort.

Ein Passant fand, dass Lastenräder „eine Katastrophe“ seien. Die seien manchmal breiter als Motorroller, äußerte er. Ob Lastenrad oder E-Bike, für alle Radebenutzende würden hier die gleichen Regeln gelten, erläuterte Fuchs.

Zahlreiche Leute, die an der Ecke Steinweg/Uhlstraße an diesem Tag unterwegs waren, fanden die Aufklärungsaktion gut. „Das ist für ein gegenseitiges Verständnis wichtig“, meinte Georg Müller, der viel mit dem Rad erledigt. Zustimmung gab es von Beate Kunze. „Ich möchte auf jeden Fall, dass die Fußgängerzone für den Radverkehr offenbleibt, und das geht nur mit Rücksichtnahme.“