ProzessPferde-Betrügerin muss ins Gefängnis

Die Brühlerin Liane B. soll zahlreiche Geschädigte um mehr als eine Million Euro gebracht haben.
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Brühl/Köln – Wären ihr Personalausweis und ihr Pass greifbar gewesen, hätte die angeklagte Liane B. gestern den Gerichtssaal und das Gefängnis verlassen können.
Die 10. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts folgte im Strafmaß zwar dem Antrag der Staatsanwältin und verurteilte die 42-jährige Brühlerin zu vier Jahren und sechs Monaten Haft. Allerdings, und damit kam die Kammer dem Antrag der Verteidigung entgegen, wurde der Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Zu diesen Auflagen gehören unter anderem die Abgabe des Personalausweises sowie des Reisepasses, eine Meldebescheinigung, dass sie in die Wohnung ihres ältesten Sohns in Köln gezogen ist, das Verbot, Deutschland zu verlassen sowie die Forderung, sich zweimal wöchentlich bei der Polizei zu melden. Ihre Haftstrafe muss sie somit erst zu einem späteren Zeitpunkt antreten.
Da nach der Urteilsverkündung jedoch Ratlosigkeit über den aktuellen Verbleib der Ausweispapiere herrschte, musste Liane B. vorerst wieder ins Gefängnis. Wie der Vorsitzende Richter Wilhelm Kremer in seiner Urteilsbegründung ausführte, sei der von der Staatsanwältin befürchteten Fluchtgefahr mit den „engmaschigen Auflagen“ hinreichend begegnet worden. Zudem sieht Kremer keine Verdunklungsgefahr, da ihre betrügerische „Pferdemasche“ durch die Medienpräsenz während des Verfahrens nun hinreichend bekannt sei.
Hohe Renditen versprochen
Die Kammer sieht es als erwiesen an, dass Liane B. sich in der Zeit von August 2008 bis September 2012 des schweren gewerbsmäßigen Betrugs strafbar gemacht hat. Sie habe sich selbst als erfahrene und erfolgreiche Pferdekennerin in Szene gesetzt und vorgegeben, Pferde zu kaufen, auszubilden und gewinnbringend wieder zu verkaufen. Dabei habe sie von Investoren, denen sie hohe Renditen versprach, große Geldsummen zur Verfügung gestellt bekommen. Insgesamt entstand ein Schaden in Höhe von 1,3 Millionen Euro. Sie habe mit der Absicht gehandelt, das fremde Geld nicht zurückzugeben. Nur in Einzelfällen habe sie auf viel Druck Geldgebern Teilbeträge erstattet.
Strafverschärfend bewertete die Kammer, dass Liane B. stets gewerbsmäßig gehandelt habe, dass sie einschlägig vorbestraft und in der Bewährungszeit erneut straffällig geworden sei. Kremer geht davon aus, dass auch die einst vom Amtsgericht Köln ausgesprochene Bewährung zurückgenommen und in eine weitere Haftstrafe umgewandelt werde. „Eine Straftat in laufender Bewährung zu verüben, war nicht sehr klug“, rügt Kremer.
Der Haftstrafe möchte Liane B.s Verteidiger Dr. Dirk Simon entgegentreten. Sobald die Ausweispapiere seiner Mandantin vorliegen und sie damit das Gefängnis vorläufig verlassen kann, will er einen Antrag auf offenen Vollzug stellen. Darüber entscheide laut Simon die Justizvollzugskonferenz. Die Staatsanwältin will beim Oberlandesgericht Beschwerde gegen die Außervollzugsetzung des Haftbefehls einlegen.