Bei einer Radtour wurde Christel Aßenmacher von einem Hund angegriffen. Sie fordert eine Anleinpflicht — Polizei sieht keinen Handlungsbedarf.
Auf Fahrrad angefallenElsdorferin bei Hunde-Attacke schwer verletzt – jetzt fordert sie Anleinpflicht

Christel Aßenmacher stürzte am Speedway schwer mit dem Fahrrad, weil ein Hund sie angefallen hat.
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Christel Aßenmacher hat bis heute Panik, wenn ihr am Terra-Nova-Speedway ein Hund begegnet. Vor einiger Zeit wurde sie von einem Hund attackiert und stürzte schwer. Die 80-jährige Angelsdorferin war mit zwei Freundinnen zu einer Radtour aufgebrochen. Regelmäßig geht sie mit dem ADFC auf Tour und legt auch längere Strecken routiniert zurück.
Auf einem Feldweg, der bei Esch von der Holzgasse abzweigt, fuhren die Frauen gut gelaunt Richtung Speedway, als unvermittelt ein Hund aus dem kniehohen Gras einer Wiese auf sie zuschoss und mehrfach gegen das Vorderrad von Christel Aßenmachers Fahrrad sprang. Sie stürzte und verlor das Bewusstsein. Erst im Krankenwagen kam sie wieder zu sich.
Eine Nacht musste sie im Krankenhaus bleiben, auch ihre Wunden und Prellungen wurde behandelt. „Mein Gesicht war schwarz und blau“, schildert sie. Einige Narben würden wohl zurückbleiben, hätten die Ärzte angekündigt. „Ohne Helm wären die Verletzungen wohl noch schwerer ausgefallen.“
Halterin konnte Hund nicht zurückrufen
Der Hund — die Rasse sei ihr nicht bekannt — sei etwa wadenhoch und nicht angeleint gewesen. „Versuche der Halterin, ihn zurückzurufen, waren erfolglos“, sagt Aßenmacher. Den Vorgang bestätigte neben ihren Freundinnen auch ein Spaziergänger, der am Ende des Fernband-Radwegs unterwegs war. Aßenmacher fordert jetzt eine Anleinpflicht für alle Hunde.
Einige Wochen später sei ihr ähnliches erneut auf dem Speedway passiert. Diesmal habe sie den Zwischenfall jedoch unbeschadet überstanden. „Menschen, die ich bitte, ihren Hund anzuleinen, sagen oft, dass mich das nichts angehe“, klagt Aßenmacher.
Die Angelsdorferin hat bereits mit Axel Fell, dem Vorsitzenden des ADFC Rhein-Erft, Kontakt aufgenommen, um zu erfahren, ob eine Anleinpflicht, wie es sie etwa im kompletten Stadtgebiet von Jülich unter anderem auf allen Rad- und Spazierwegen gebe, in Elsdorf möglich sei.
Polizei des Rhein-Erft-Kreises sieht keinen Handlungsbedarf
Fell berichtete ihr, dass die Kreispolizei auf seine diesbezügliche Anfrage ausgeführt habe, dass sich in drei Jahren im gesamten Kreis lediglich sechs Unfälle ereignet hätten, bei denen ein Hund nicht angeleint gewesen sei. Die Unfälle verteilten sich über den ganzen Kreis und zeigten auch keine Gewichtung in einem bestimmten Gebiet oder in einer Stadt. Die Kreispolizei sehe daher keinen Handlungsbedarf.
Die Stadtverwaltung verweist auf das Landeshundegesetz, das auch in Elsdorf gelte. Demnach müssen alle Hunde in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsgebieten und anderen Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in den der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche, angeleint werden.
Gleiches gilt bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten. Darüber hinaus gelte in Elsdorf erweiternd das Ortsrecht, nach dem alle Hunde auch außerorts anzuleinen seien, „sobald Begegnungsverkehr mit Menschen, Tieren und Fahrzeugen“ bestehe, teilt Stadtsprecher Robert Wassenberg mit.