HausdurchsuchungPolizei hat nach Schüssen auf Pferd in Elsdorf einen Tatverdächtigen

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Auf das Pferd Betty, hier in ihrem Auslauf in Elsdorf, wurde geschossen.

Auf das Pferd Betty, hier in ihrem Auslauf in Elsdorf, wurde geschossen. Seitdem lebt es mit einer Kugel im Hals.

Im März hat ein Unbekannter in Elsdorf auf eine Stute geschossen. Die Kugel steckt auch heute noch im Hals des Tieres. Jetzt kommt Bewegung in den Fall.

Seit einiger Zeit trottet Betty auch wieder in den hinteren Teil ihres Auslaufs. In den Teil, in dem die Stute sich vermutlich befand, als sie Anfang März in Elsdorf (Rhein-Erft-Kreis) von einem Unbekannten angeschossen wurde. „Sie ist nicht mehr so ängstlich und schreckhaft wie in den ersten Monaten“, sagt Sarah A., die Eigentümerin des Pferds.

Im Holzzaun, der den Auslauf begrenzt, sind zahlreiche Löcher zu erkennen. Löcher, in denen teilweise auch Projektile steckten. Ähnliche Schäden sind auch noch in einem anderen Zaun in der Umgebung zu sehen. Wurde in der Kleinstadt Elsdorf im Rhein-Erft-Kreis nicht nur einmal geschossen, sondern mehrfach?

Einschusslöcher im Holzzaun

Einschusslöcher in dem Holzzaun, in dem auch noch einige Projektile gefunden wurden.

Die Polizei habe am vergangenen Freitag „in dieser Sache einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnräume eines 30-jährigen Beschuldigten aus Elsdorf vollstreckt“, teilte Staatsanwältin Stephanie Beller jetzt mit und bestätigte damit Recherchen des „Kölner Stadt-Anzeiger“: „Es wurden Beweismittel sichergestellt, die nun ausgewertet werden.“

Elsdorf: Schulweg von Kindern liegt hinter den beschädigten Zäunen

Nach „Stadt-Anzeiger“-Informationen soll es Zeugenaussagen geben, denen zufolge auch auf Katzen oder Vögel geschossen wurde. Was die Sache noch problematischer macht: Der Weg, der an die beschädigten Zäune anschließt, wird oft benutzt. Unter anderem von Kindern, die in eine etwa 150 Meter entfernte Schule gehen.

Besitzerin Sarah A. streichelt ihr Pferd.

Besitzerin Sarah A. mit ihrer angeschossenen Stute Betty

„Nicht auszudenken, wenn da mal jemand verletzt worden wäre“, sagt Sarah A. Die „feigen Schüsse“ auf ihre Stute machen sie immer noch wütend. Die Kugel, die Betty traf, entdeckten die Klinik-Tierärzte im Hals des Pferds. Sie steckt im Nackenband, einem Muskelstrang vom Hinterkopf bis zu den Dornfortsätzen der Brustwirbelsäule, und kann deshalb wohl nicht entfernt werden. „Weil das Risiko zu groß ist, dass Betty durch den Eingriff in ihrer Bewegung so stark beeinträchtigt werden könnte, dass sogar eine Einschläferung drohen könnte“, erklärt Sarah A.

Schuss auf Pferd: Projektil kann nicht entfernt werden

Dem Pferd gehe es den Umständen entsprechend gut. Zurück aus der Klinik, könne es sich normal bewegen und brauche keine Schmerzmittel mehr. Auch die Entzündungswerte im Blut seien gesunken, das Blei in der Kugel stelle offenbar also auch kein Problem mehr dar. „Meine Hoffnung und die der Ärzte ist, dass das Projektil an seinem Platz bleibt und sich verkapselt.“

Einige der Projektile, die in dem Holzzaun gefunden wurden.

Einige der Projektile, die in dem Holzzaun gefunden wurden.

Mehr als 6000 Euro hätten die Untersuchungen und Behandlungen mittlerweile gekostet. Und geritten werden könne die Stute vermutlich auch nicht mehr. „Sie ist nicht mehr so belastbar wie früher. Fängt dann sofort an, den Hals zu schütteln, in dem das Projektil sitzt“, berichtet A. Aber gut, belasten werde sie das Pferd dann eben nicht mehr. „Ich bin nur froh, dass Betty mit der Verletzung ansonsten gut zurechtkommt.“

Nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes ist es verboten, Wirbeltiere „ohne vernünftigen Grund“ zu töten. Bestraft wird auch, wer Tieren „aus Rohheit erhebliche Schmerzen zufügt“ sowie „länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden“ verursacht. Unter Schmerzen versteht der Gesetzgeber körperliche Beeinträchtigungen, Leiden können auch „(tier-)seelisch“ empfunden werden und sind insbesondere anzunehmen, wenn artgemäßes Verhalten übermäßig eingeschränkt wird.

Täter können wegen Tierquälerei mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Tatsächlich werden sie aber nur selten belangt. Laut der deutschen Strafverfolgungsstatistik wurden etwa im Jahr 2020 lediglich 1027 Personen wegen Tierschutzdelikten verurteilt, davon 95 Prozent zu einer Geldstrafe.

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