Die Liste „Erftstadt – bunt vereint“ wurde vom Wahlausschusses in Erftstadt nicht zugelassen und wehrt sich nun gegen diesen Entschluss.
Bewerber abgelehntErftstädter fordern Zulassung zur Wahl zum Integrationsbeirat

Hans Decruppe vertritt die Interessen der Gruppe „Erftstadt - bunt vereint“.
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Der Kreiswahlausschuss unter Vorsitz von Kreisdirektor Michael Vogel muss sich am 29. Juli mit einer Beschwerde der Liste „Erftstadt – bunt vereint“ befassen. Sie war in der Sitzung des Wahlausschusses in Erftstadt am 9. Juli für die Wahl zum Integrationsrat nicht zugelassen worden, nachdem die Stadtverwaltung zwei auf der Liste stehende Kandidaten und eine Kandidatin gestrichen hatte.
Die Politik folgte dabei der Empfehlung des Erftstädter Wahlleiters Jörg Breetzmann, weil die Bewerber auch auf Listen anderer Gruppen geführt wurden. Für zwei unterschiedliche Listen bei einer Wahl anzutreten, ist aber nicht möglich. Die zwei Männer und die Frau hatten ihre Kandidatur für Erftstadt – bunt vereint“ in einem Schreiben am Tag vor der Sitzung des Wahlausschusses angefochten. Sie begründeten dies mit angeblichen Mängeln der Wahlversammlung der Liste am 21. Mai.
Das sind vorgeschobene Pseudo-Anfechtungsgründe
Die Liste „Erftstadt - bunt vereint“ hat den Bergheimer Rechtsanwalt Hans Decruppe mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt. In einem Schreiben an Breetzmann, das dieser Redaktion vorliegt, heißt es, die Voraussetzungen, die drei Bewerber von der Liste zu streichen, lägen nicht vor. Die Gründe für die Ablehnung seien nach Angaben von Augenzeugen in der Sitzung des Wahlausschusses zudem nicht annähernd erläutert worden.
Laut Decruppe hatten die Kandidaten und die Kandidatin ihre Zustimmungserklärungen, für die Liste „Erftstadt – bunt vereint“ am 2. Mai beziehungsweise am 6. Mai abgegeben. Dessen ungeachtet hätten sie sich auf konkurrierenden Vorschlagslisten aufstellen lassen: auf der Liste VfE „Vielfalt für Erftstadt“ und auf auf der Liste LIFE „Lebendige Integration für Erftstadt“. Decruppe: „Auch für diese Listen gaben sie Zustimmungserklärungen ab und versicherten in den Erklärungen jeweils wahrheitswidrig, nicht für einen anderen Wahlvorschlag ihre Zustimmung zur Benennung als Bewerber gegeben zu haben.“

Jörg Breetzmann ist Erster Beigeordneter der Stadt Erftstadt.
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So habe der Beschlussentwurf für den Wahlausschusses ursprünglich vorgesehen, die Doppelbewerbungen der drei Personen nicht zuzulassen und sie von den konkurrierenden Listen jeweils zu streichen. Auf Basis ihres Schreibens tags zuvor mit der Behauptung bezüglich der Mängel bei der Wahlversammlung habe Breetzmann seine Empfehlung korrigiert und stattdessen vorgeschlagen, die Liste „Erftstadt – bunt vereint“ von der Wahl zum Integrationsrat auszuschließen.
Erftstadt: Laut Decruppe sind die Vorwürfe frei erfunden
Für Decruppe, der als Landratskandidat für das BSW kandidiert, sind dies „vorgeschobene Pseudo-Anfechtungsgründe“. Eine Anfechtung könne nur darauf gestützt werden, dass jemand „zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist“. Dies sei aber nicht der Fall.
Auch die Vorwürfe gegen die Wahlversammlung seien frei erfunden und nicht belegt. Es habe dort keine Täuschungen oder Drohung gegeben: „Die Vorwürfe dienen nur der offensichtlichen Diskreditierung der Liste „Erftstadt – bunt vereint“ aus durchsichtigen niederen Motiven, um mit allen Mittel doch noch auf den Konkurrenzlisten kandidieren zu können“, argumentiert Decruppe.