Erftstadt hofft auf ZuschüsseViele Feuerwehrgerätehäuser sind nicht mehr zeitgemäß

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Das Dirmerzheimer Feuerwehrgerätehäuser ist eines von vielen Immobilien im Stadtgebiet, für die eine mögliche Investition geprüft wird.

Das Dirmerzheimer Feuerwehrgerätehäuser ist eines von vielen Immobilien im Stadtgebiet, für die eine mögliche Investition geprüft wird.

Erftstadt – Jeder Stadtteil verfügt über ein eigenes Feuerwehrgerätehaus, betrieben und genutzt von ehrenamtlichen Kräften. In Liblar, dem größten Stadtteil, gibt es zudem die Hauptamtliche Wache. Doch eine Reihe von Häusern für die Brandschützer ist arg in die Jahre gekommen, Investitionen stehen an. Die CDU hatte das Thema jüngst in aufgegriffen und beantragt, dass die Stadt tätig werden müsse.

Die Verwaltung war daher von den Fraktionen beauftragt worden, im Rahmen der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans eine Übersicht der Feuerwehrgerätehäuser zu erstellen, für die ein aussichtsreicher Förderantrag auf Sanierung gestellt werden könnte. Bereits im vergangenen Jahr habe das nordrhein-westfälische Bauministerium ein Förderprogramm aufgelegt, um Feuerwehrgerätehäuser in Dörfern entweder zu sanieren, zu modernisieren oder sogar komplett zu erneuern. Auch in diesem Jahr werden hierfür Fördermittel zur Verfügung gestellt.

Entscheidung fällt Ende August

Zunächst wird zum einen eine feuerwehrfachliche, zum anderen eine baufachliche Priorisierung vorgenommen. Für welche der in Frage kommenden Gebäude letztlich ein Förderantrag gestellt wird, entscheidet der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung in seiner nächsten Sitzung nach den Sommerferien am 25. August. Für die jeweiligen Anträge sind laut Verwaltung umfangreiche Daten zusammenzutragen. Den Rahmen dafür bietet das Programm „Feuerwehrhäuser in Dörfern 2021“.

Für das Feuerwehrgerätehaus in Bliesheim ist man bereits einen Schritt weiter und der Förderantrag bereits gestellt. „Zum Zeitpunkt der Antragstellung lag bereits ein Vorabzug einer brandschutztechnischen Stellungnahme für das Feuerwehrgerätehaus vor. Ebenso wurden schon konkrete Angebote zur Sanierung eingeholt, die für den Antrag erforderlich waren und somit eingereicht werden konnten“, erläuterte Beigeordneter Dirk Knips auf der jüngsten Sitzung des Ordnungsausschusses.

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Wichtig sei, dass die Sanierungsarbeiten nicht vor der formalen Förderzusage beginnen. Zulässig seien nur vorbereitenden Planungen und Untersuchungen von Fachingenieuren, Architekten und anderen Experten. Das Dezernat soll der Zeitplanung zufolge bis zum 30. September einen umfassenden Förderantrag beim Ministerium einreichen. Über den weiteren Gang der Dinge soll die Verwaltung dem Ausschuss regelmäßig berichten.

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