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Rechtsstreit in ErftstadtBaum ohne Genehmigung gefällt

Lesezeit 3 Minuten

So sieht ein Teil des gefällten Baumes aus.

Erftstadt-Lechenich – Heftiger Streit ist in Lechenich um die Konsequenzen für einen gefällten Walnussbaum entbrannt. Der VfB Erftstadt ließ das Gewächs auf seinem Gartengrundstück fällen und kassierte dafür einen Bußgeldbescheid der Stadt in Höhe von 500 Euro plus Gebühren.

Der VfB zeigt sich entsetzt. Vereinsmitglied Joachim Acker schildert den Fall aus seiner Sicht. „Vor 25 Jahren haben wir den Nussbaum gepflanzt. Ohne Not hätten wir niemals diesen wunderschönen Baum fällen lassen.“ Am 17. August sei eine nicht allzu starke Windböe innerhalb kurzer Zeit aus Nordwest durch Lechenich gezogen. Einen Tag später habe er einen der drei Hauptäste am Boden und teils auf dem Dach des Vereinsstudios drei liegend gefunden. Der Ast sei mit dem Baum nur noch durch etwas Rinde verbunden gewesen. Der abgebrochene Ast habe mehr als die Hälfte der Gesamtmasse des Baumes ausgemacht. Acker: „Der Restbau war deshalb auch keiner mehr.“ Der Baum habe einen genetischen Fehler gehabt und wegen des gestörten Wachstums der Asttriebe gefällt werden müssen.

Am 18. August habe er eine Fachfirma aus Gymnich mit der Entsorgung des Astes beauftragt. Anlässlich der Arbeiten habe ein Mitarbeiter festgestellt, dass die verbliebenen Äste ebenfalls zum Hauptstamm hin eingerissen gewesen seien und deshalb aus Sicherheitsgründen hätten entfernt werden müssen. Die Stadt habe offenbar die vor Ort vorgetragenen Fakten und Beweisstücke für den Schaden offenbar nicht zur Kenntnis nehmen wollen. Der VfB legte inzwischen formal Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Die genaue Begründung erhalte die Stadt vom Anwalt, teilte Acker dem Bürgermeister mit. „Wir betrachten das Verhalten Ihrer Verwaltung als behördliche Willkür – trotz eindeutiger Beweise für unser sachgerechtes Verhalten“, schrieb Acker.

Die Verwaltung ist indes überzeugt, völlig korrekt gehandelt zu haben. In der Baumschutzsatzung sei eindeutig geregelt, welcher Baum vor einer möglichen Fällung einer Genehmigung bedürfe. Ausnahmetatbestände seien im Falle des Walnussbaumes auf dem VfB-Gelände nicht gegeben gewesen.

Gleichbehandlung

Es sei nicht zu erkennen, dass es sich um eine „unaufschiebbare Maßnahme zur Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr“ gehandelt habe, erläuterte die Stadt in einem Schreiben an den Verein ihre Begründung. Es sei unbestritten, dass der VfB Erftstadt großartige Vereinsarbeit im Dienste für die Bürger leiste. Doch auch für den VfB gelte, was für alle Bürger der Stadt verbindlich sei. „Jeder muss sich an die Baumschutz-Satzung halten. Da können und dürfen im Sinne der Gleichbehandlung keine Ausnahmen gemacht werden“, betont Stadtsprecherin Margret Leder. Für die Verwaltung sei nicht nachvollziehbar, warum der Verein sich nicht sofort an den städtischen Baumsachverständigen Philipp Weißkamp gewendet habe. „Er wäre schnell vor Ort gewesen, man hätte die Lage besprechen können. Stattdessen wurden Fakten geschaffen“, so Leder.

Hinzu komme in diesem speziellen Fall, dass der Baum stätisches Eigentum gewesen sei. Die Wise auf dem Vereinsgelände sei nämlich von der Kommune gepachtet. Unverständlich sei überdies, dass auch das vom VfB beauftragte Unternehmen den Baum gefällt habe, ohne dafür eine Genehmigung eingeholt zu haben. Auch der betreffende Gartenbaubetrieb erhalte einen Bußgeldbescheid. Die Höhe des Bußgeldes richte sich nach der Schwere der Tat. „Bei der Zerstörung eines Biotops könnten sogar bis zu 50 000 Euro Strafe fällig werden. Grundsätzlich seien die Bürger gut beraten, vor einer möglichen Baumfällung sich bei der Stadt zu erkundigen. Mitarbeiter Weißkamp sei erreichbar unter ☎ 02235/409412 oder per E-Mail unter philipp.weisskamp@erftstadt.de. Der Widerspruch des VfB werde nun ordnungsgemäß geprüft, so, wie das in allen vergleichbaren Fällen geschehe. Die Stadt verweise auf ihre Rechtsposition. „Es steht Herrn Acker offen, sich mit seinem Anliegen notfalls an das Amtsgericht Brühl zu wenden“, so Leder.