ProzessErftstädter räumt vor Gericht mehrfachen Kindesmissbrauch ein – auch Stiefenkelin betroffen

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Das Bild zeigt den Eingang des Kölner Landgerichts.

Ein Mann aus Erftstadt steht wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Köln vor Gericht. (Symbolbild)

Der 74-Jährige soll auch seine Stiefenkelin über Jahre hinweg sexuell missbraucht haben.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft legt dem Rentner neun Taten in der Zeit von 2008 bis Januar 2014 zur Last.

Er soll einem Mädchen in einem Fall tateinheitlich einen animierten 3D-Pornofilm gezeigt haben. In einem weiteren Fall soll sich der Angeklagte an einem schlafenden und damit widerstandsunfähigen Mädchen vergangen haben. In einer Erklärung seines Verteidigers Christoph Klein räumte der 74-Jährige die Vorwürfe ein.

„Mein Mandant wehrt sich nicht gegen die Vorwürfe, hat im Detail aber Erinnerungslücken“, sagte Klein nach Verlesung der Anklage. In der dann aus der Perspektive des Angeklagten gehaltenen Erklärung hieß es weiter: „Ich habe der Geschädigten Leid zugefügt. Deshalb trete ich den Vorwürfen nicht entgegen.“ Mit der Anklageschrift wirft die Staatsanwaltschaft dem 74-Jährigen vor, seiner Anfang 2000 geborenen Stiefenkelin über Jahre hinweg wiederholt sexuelle Gewalt angetan zu haben.

Stiefenkelin verlangt einen Schadensersatz von 10.000 Euro

Dabei soll der Angeklagte sowohl sexuelle Handlungen an dem Mädchen vorgenommen haben, als auch von ihr an sich vornehmen lassen. Zu den Taten soll es in der Wohnung der leiblichen Großmutter des Mädchens in Bergheim gekommen sein. Besuche des Mädchens habe es drei- bis viermal im Jahr gegeben, wie der Angeklagte später ergänzte. In der Anklage heißt es zu den Umständen der sexuellen Gewalt weiter, dass „die Oma stets nicht anwesend war, weil sie einkaufen war oder mit dem Hund spazieren ging“, so der Staatsanwalt.

Die mittlerweile 23 Jahre alte Stiefenkelin tritt in dem Prozess als Nebenklägerin auf. Wie in der Verhandlung am Dienstag, 17. Oktober, weiter bekannt wurde, verlangt sie mindestens 10.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld, wie Nebenklageanwältin Andrea Schuldt mitteilte. Von Seiten der Verteidigung sei, wie der Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann mitteilte, exakt dieselbe Summe geboten worden.

Ob es sich hierbei um einen Täter-Opfer-Ausgleich handeln soll, der strafmildernd wirken könnte, blieb zunächst unbekannt. Für den Prozess sind bis Anfang November fünf weitere Verhandlungstage terminiert. (bks)

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