Diese Fahndungen der Polizei sind im Rhein-Erft-Kreis gerade aktuell. Die Ermittler suchen Hinweise zu den bislang unbekannten Tätern.
Räuber, Gewalttäter, DiebeNach diesen Personen fahndet die Polizei im Rhein-Erft-Kreis

Die Polizei (Symbolfoto) ist bei der Suche nach Verdächtigen auf die Hilfe aus der Bevölkerung angewiesen.
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Raub, Diebstahl, Körperverletzung: Tatverdächtige versuchen in vielen Fällen, sich den Fängen der Justiz zu entziehen. Für die Polizei werden öffentliche Fahndung dabei zu einem immer wichtigeren Instrument, um den mutmaßlichen Tätern auf die Spur zu kommen.
„Mit der Veröffentlichung von Fahndungen im Fahndungsportal NRW erhöht die Polizei NRW den Druck auf mögliche Straftäter oder erlangt Hinweise zu vermissten Personen“, erklärt Markus Niesczery, Pressesprecher beim Landeskriminalamt NRW auf Anfrage dieser Zeitung.
Auch im Rhein-Erft-Kreis sucht die Polizei derzeit nach Verdächtigen. Einzusehen sind diese Fahndungen auf dem digitalen Fahndungsportal der Polizei NRW. Aktuell fahnden die Ermittler in einem Fall nach einem bislang unbekannten Täter.
Fahndung: Diese Personen sucht die Polizei in Rhein-Erft
In einem Fall hat die Polizei Rhein-Erft-Kreis eine Fahndung nach einem Raub in Wesseling herausgegeben. Gesucht wird ein bislang unbekannter Tatverdächtiger, der Bargeld aus der Kasse einer Discounter-Filiale entwendet haben soll.
Die Tat geht auf den 2. November 2022 zurück. Die Polizei hat Fotos aus einer Überwachungskamera veröffentlicht, die den Verdächtigen bei der Tatausführung zeigen.
Fahndung im Rhein-Erft-Kreis: Polizei sucht Zeugen und Hinweise
Bilder und nähere Beschreibungen zu den Tatverdächtigen finden Sie unter: polizei.nrw/fahndungen.
Wer Hinweise zu den tatverdächtigen Personen im Rhein-Erft-Kreis machen kann, wendet sich telefonisch an die Kreispolizeibehörde unter der Nummer 02241-541-0 oder per E-Mail poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de. Auf der Portalseite kann außerdem ein Formular zum jeweiligen Fall ausgefüllt werden.
Hohe gesetzliche Hürden für polizeiliche Fahndungen
Vor allem digitale Fahndungen werden für die Polizei zu einem immer wichtigerem Hilfsmittel zur Verbrechensaufklärung. „Durch die Verlinkung mit Social-Media Kanälen wie beispielsweise Facebook, Instagram, Twitter und TicToc wird die Fahndung einem großen Kreis von Interessierten zugänglich gemacht“, so LKA-Pressesprecher Niesczery.
Die Herausgabe einer Fahndung, vor allem aber die Veröffentlichung von Fahndungsfotos eines Verdächtigen, wird nicht von der Polizei entschieden. Dafür gelten bundesweit einheitliche Regeln. Niesczery: „Jede Öffentlichkeitsfahndung muss zwingend durch ein ordentliches Gericht angeordnet werden oder bei Gefahr im Verzug durch Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft.“
Aufgrund der strengen gesetzlichen Vorgaben werden öffentliche Fahndungen deshalb oftmals mehrere Wochen nach der Tat herausgegeben.