Die erwarteten Erträge steigen durch die Erhöhung um 2,8 auf 14 Millionen Euro. Die Hebesätze der Grundsteuer A und der Gewerbesteuer werden nicht verändert.
HaushaltslochDarum steigt die Grundsteuer B in Frechen

In Frechen wird die Grundsteuer B angehoben.
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Wegen der aktuell schlechten Haushaltslage hat der Rat in seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich beschlossen, die Grundsteuer B in Frechen rückwirkend ab dem Jahr 2026 von 519 auf 650 Punkte zu erhöhen. Die Grundsteuer B gilt für bebaute oder bebaubare Grundstücke sowie für bestehende Gebäude. Sie berechnet sich aus dem Produkt von Einheitswert, Grundsteuermesszahl und Hebesatz.
Hintergrund ist ein erwartetes Defizit in der Stadtkasse von 30 bis 40 Millionen Euro, so Kämmerin Gudrun van Cleef. Ohne die Erhöhung würden zusätzliche Fehlbeträge von rund 1,6 Millionen Euro entstehen, erläuterte sie. Mit der Erhöhung steigen die erwarteten Erträge durch die Grundsteuer B hingegen um 2,8 auf 14 Millionen Euro.

Gudrun van Cleef ist Erste Beigeordnete und Kämmerin der Stadt Frechen.
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Die Stadt Frechen beabsichtigte ursprünglich, bereits im Dezember 2025 differenzierte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke zu beschließen. Aufgrund von Urteilen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, die die in mehreren NRW-Städten vorgesehene Differenzierung zulasten von Nichtwohngrundstücken für unzulässig erklärt hatten, wurde die Beratung und Beschlussfassung zur Hebesatzsatzung zurückgezogen, da bis heute keine Rechtssicherheit zur Differenzierung vorliegt.
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2026 war aufgrund der ursprünglich vorgesehenen Einführung differenzierter Hebesätze ein Haushaltsansatz bei der Grundsteuer B in Höhe von rund 12,84 Millionen Euro vorgesehen. Durch die weitere Gültigkeit des Hebesatzes von 519 hätte sich laut Stadt ein erwarteter Jahresertrag von rund 11,2 Millionen Euro ergeben. Das Defizit würde sich damit um rund 1,64 Millionen Euro weiter erhöhen.
Frechen: Grundsteuer-Erhöhung tritt rückwirkend zum 1. Januar in Kraft
Aufgrund der angespannten Haushaltslage und Verfügungen des Rhein-Erft-Kreises zur Konsolidierung hatte die Verwaltung die Anhebung der Grundsteuer B vorgeschlagen. Sie verwies darauf, dass ein Vergleich mit den Hebesätzen der anderen Kommunen im Rhein-Erft-Kreis zeige, dass zahlreiche bereits deutlich höhere Hebesätze festgesetzt hätten oder für 2026 vorsähen. So lägen sie zum Beispiel in Elsdorf bei 1010, in Wesseling bei 900, in Erftstadt bei 895. Niedrigere Sätze als 650 gebe es mit 446 nur in Hürth sowie mit 550 in Pulheim.
Die Erhöhung tritt rückwirkend zum 1. Januar in Kraft, dafür war ein Ratsbeschluss bis 30. Juni 2026 notwendig. Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten automatisch einen neuen Bescheid. Die Kämmerin und Bürgermeister Uwe Tietz (SPD) betonten: „Steuern zu erhöhen ist nicht der einzige Schritt.“ Auch in der Verwaltung werde gespart, unter anderem würden Stellen nicht neu besetzt und Beförderungen ausgesetzt sowie alle Ausgaben genau überprüft.
Der Rat erteilte der Verwaltung zudem mehrheitlich den Auftrag, die Einführung einer Beherbergungssteuer (Antrag der SPD) und der Grundsteuer C für unbebaute Wohngrundstücke (Anträge der CDU und SPD) zu prüfen.
Der Hebesatz der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen und Betriebe bleibt bei 676, der Hebesatz für die Gewerbesteuer bei 490.

