Die Höhe der ab Januar differenzierten Hebesätze wurde vom Hauptausschuss beschlossen. Die Wohnnebenkosten sollen reduziert werden.
GrundsteuerDas ändert sich für privates und geschäftliches Grundvermögen in Frechen

Der Hauptausschuss in Frechen hat differenzierte Hebesätze für die Grundsteuer B beschlossen.
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Ab Januar 2026 werden in Frechen differenzierte Hebesätze für die Grundsteuer B eingeführt. Nun hat der Hauptausschuss mehrheitlich ihre Höhe und eine neue Hebesatz-Satzung beschlossen: Für Wohngrundstücke soll ein Hebesatz von 480 Prozent, für Nichtwohngrundstücke von 960 Prozent gelten. Ziel ist vor allem die Reduzierung von Wohnnebenkosten.
Der Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) soll mit 676 Prozent nicht verändert werden. Auch die Gewerbesteuer bleibt mit 490 Prozent konstant.
Frechen: Stadt rechnet mit Einnahmen von 12,8 Millionen Euro aus der Grundsteuer B
Der Rat muss die neuen Sätze in seiner Sitzung am Dienstag, 16. Dezember, noch mit einem positiven Beschluss bestätigen. Die Stadt rechnet für 2026 mit Einnahmen von rund 12,8 Millionen aus der Grundsteuer B. Der aktuelle Einnahmestand zu Ende November beträgt für dieses Jahr rund 11,3 Millionen Euro.
Die Grundsteuer B gilt für bebaute oder bebaubare Grundstücke sowie für bestehende Gebäude. Sie berechnet sich aus dem Produkt von Einheitswert, Grundsteuermesszahl und Hebesatz. Aktuell wendet die Stadt Frechen einen einheitlichen Hebesatz von 519 Prozentpunkten an.
Differenzierte Hebesätze unterscheiden zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken und machen somit einen Unterschied zwischen privat genutzten und geschäftlichen Grundvermögen. Diese Option der Splittung ist für die nordrhein-westfälischen Kommunen durch ein Landesgesetz eingeführt worden, um ihnen mehr Spielraum in ihrer kommunalen Selbstverwaltung zu geben.
Die Stadt verfolgt fünf Hauptziele
Noch im Dezember 2024 hatte sich der Rat gegen die Differenzierung für 2025 entschieden – aufgrund rechtlicher und technischer Unsicherheiten. Auf Initiative der SPD-Fraktion war damals vereinbart worden, das Thema nach einem Jahr erneut zu prüfen. Die Verwaltung sah dann bereits im Juli - auch aufgrund eines Urteils des Finanzgerichts Köln - keine dringenden verfassungsrechtlichen Bedenken mehr.
Mit der Einführung differenzierter Hebesätze verfolgt die Stadt vor allem fünf Ziele: die Stabilisierung und soziale Abfederung der Wohnnebenkosten, die Stärkung der Wohnraumentwicklung und den Erhalt privater Eigentumsbildung, den erweiterten Gestaltungsspielraum der kommunalen Finanzhoheit, die Sicherstellung fiskalischer Planbarkeit sowie die Vermeidung struktureller Ungleichgewichte.
Gerade Haushalte mit mittlerem und geringem Einkommen profitieren von dieser Entlastung
Die SPD-Fraktion begrüße die Entscheidung ausdrücklich, so ihr Vorsitzender Hans Günter Eilenberger: „Eine sozial gerechte Entlastung der Wohnnebenkosten ist dringend erforderlich. Gerade Haushalte mit mittlerem und geringem Einkommen profitieren von dieser Entlastung, was in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten von besonderer Bedeutung ist.“
Die Reduktion der Steuerlast für Wohngrundstücke sei eine wichtige flankierende Maßnahme zur Verbesserung der Wohnraumsituation. Sie erleichtere Investitionen in den Erhalt und die Modernisierung von Bestandswohnungen und könne auch Neubauprojekte begünstigen, so Eilenberger.

