Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

Grundsteuer BDifferenzierter Hebesatz in Frechen ab 2026 – Entlastung für private Haushalte

2 min
Ein Spielzeughaus und die Nachbildung von Euro-Geldscheinen liegen auf einem Abgabenbescheid für die Entrichtung der Grundsteuer. (Symbolbild)

Ab Januar 2026 sollen in Frechen differenzierte Hebesätze für die Grundsteuer B eingeführt werden. (Symbolbild)

Die konkreten Sätze werden Ende 2025 beschlossen. Die Mietpreise sollen somit stabilisiert und mehr Wohnraum geschaffen sowie erhalten werden.

Ab Januar 2026 sollen in Frechen differenzierte Hebesätze für die Grundsteuer B eingeführt werden. Dies hat der Stadtrat einstimmig beschlossen. Die konkreten Sätze werden von der Verwaltung bei der Aufstellung des Haushalts für das Jahr 2026 noch ermittelt und dem Rat im vierten Quartal 2025 zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die Grundsteuer B gilt für bebaute oder bebaubare Grundstücke sowie für bestehende Gebäude. Sie berechnet sich aus dem Produkt von Einheitswert, Grundsteuermesszahl und Hebesatz. Aktuell wendet die Stadt Frechen einen Hebesatz von 519 Prozentpunkten an und liegt damit deutlich unter dem Landesdurchschnitt von 701,71 Prozentpunkten für die einheitliche Grundsteuer B.

Frechen: Unterschiede bei den Hebesätzen

Differenzierte Hebesätze unterscheiden zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken und machen somit einen Unterschied zwischen privat genutzten und geschäftlichen Grundvermögen. Diese Option der Splittung ist für die nordrhein-westfälischen Kommunen durch ein Landesgesetz eingeführt worden, um ihnen mehr Spielraum in ihrer kommunalen Selbstverwaltung zu geben.

Noch im Dezember 2024 hatte sich der Rat gegen die Differenzierung für 2025 entschieden – aufgrund rechtlicher und technischer Unsicherheiten. Auf Initiative der SPD-Fraktion war damals vereinbart worden, das Thema nach einem Jahr erneut zu prüfen. Die Verwaltung sieht nun - auch aufgrund eines Urteils des Finanzgerichts Köln - keine dringenden verfassungsrechtlichen Bedenken mehr.

Stadt verfolgt fünf Ziele

„Die Ergebnisse der Grundsteuerveranlagungen für 2025 haben für Frechen gezeigt, dass private Haushalte oft stärker im Rahmen der Grundsteuer belastet werden als Eigentümer von Nichtwohngrundstücken“, analysiert die Verwaltung. „Es kann daher angezeigt sein, auch bei Fehlen einer hundertprozentigen Rechtssicherheit einer sozial- und gesellschaftspolitisch gewollten Wohnnebenkostenstabilisierung beziehungsweise -reduzierung Vorrang einzuräumen“, heißt es weiter.

Mit der Einführung differenzierter Hebesätze verfolgte die Stadt vor allem fünf Ziele: die Stabilisierung und soziale Abfederung der Wohnnebenkosten, die Stärkung der Wohnraumentwicklung und den Erhalt privater Eigentumsbildung, den erweiterten Gestaltungsspielraum der kommunalen Finanzhoheit, die Sicherstellung fiskalischer Planbarkeit sowie die Vermeidung struktureller Ungleichgewichte. 

Die SPD-Fraktion begrüße die Entscheidung ausdrücklich, so ihr Vorsitzender Hans Günter Eilenberger: „Eine Senkung der Steuer auf Wohnimmobilien stabilisiert die Mietpreisentwicklung und fördert die Schaffung sowie den Erhalt von Wohnraum. Wir sehen dies als wichtige flankierende Maßnahme, die besonders in einem angespannten Wohnungsmarktumfeld, wie in Frechen, zur Entlastung beiträgt und Impulse für den Wohnungsbau setzt.“