„Irgendwo tut er mir auch leid“Fahrlehrer erklärt kuriosen Prüfungsfall in Frechen

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Der Frechener Fahrlehrer nimmt seinen Fahrschüler jetzt in Schutz. 

Frechen – Die Meldung des Frechener Fahrschülers, der mit dem Auto zu seiner praktischen Führerscheinprüfung gekommen war, schlug über den Rhein-Erft-Kreis hinaus hohe Wellen. Wie kommt jemand auf die Idee, mit dem Auto zur Fahrprüfung zu fahren? Und das Auto dann auch noch vor den Augen des Prüfers zu parken? Der Fahrlehrer des 37-jährigen Führerscheinanwärters brachte nun etwas Licht ins Dunkle.

„Irgendwo tut er mir auch leid“, so der Fahrlehrer einer Frechener Fahrschule. Der Schüler habe nicht böswillig gehandelt, sondern aus der Not das Auto genommen. Hintergrund sei, dass der Fahrschüler nach eigenen Angaben eine im Ausland gültige Fahrerlaubnis besitze, mit der er in Deutschland aber nur 180 Tage habe fahren dürfen. Danach müssten Bürgerinnen und Bürger aus dem Nicht-EU-Ausland in Deutschland in der Regel eine neue Theorie- und Praxisprüfung ablegen, um einen deutschen Führerschein zu erhalten. 

Frechen: Auto aus Zeitnot genutzt

Weil er zu spät dran gewesen sei und die Prüfung nicht habe verpassen wollen, habe der 37-Jährige ein Auto genutzt, um zur Prüfung zu gelangen. Dieses habe er zwar ohne gültige Fahrerlaubnis genutzt. „Das war aber kein 17-Jähriger, der mal eben den Porsche vom Papa aus der Garage genommen hat“, so der Fahrlehrer, der anonym bleiben möchte.

Nachdem die Polizei den Einsatz von Montagnachmittag am Dienstag öffentlich gemacht hatte, seien bei der Fahrschule mehrere Medienanfragen eingegangen. „Ich möchte das aber jetzt auch nicht breittreten. Irgendwo ist der Fahrschüler ja auch mein Kunde“, so der Fahrlehrer. Er wolle die Geschichte nur relativieren.

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Der Fahrlehrer rechnet damit, dass der Fahrschüler nach einer Sperre in zwei bis drei Monaten noch mal die praktische Prüfung antreten dürfe. In den 25 Jahren als Fahrlehrer sei dies übrigens nicht der erste Fall dieser Art gewesen, fügte er hinzu. In der Vergangenheit sei es bereits öfters vorgekommen, dass Prüflinge aus dem Ausland außerhalb der EU in Deutschland die Fahrprüfung bestanden hätten und dann mit dem Auto zum Straßenverkehrsamt gefahren seien, um sich den Führerschein abzuholen. Aber auch dabei gelte: Bevor man den Führerschein in den Händen hält, darf man kein Auto ohne Fahrlehrer fahren.

Der Vorfall ereignete sich nach einer Korrektur der Polizei in Frechen und nicht wie zunächst berichtet in Bergheim. Es kam zu dem Missverständnis, da der Prüfer zum TÜV Regionalstandort Bergheim gehört.

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