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Tankgeld spendiertUnbekannte hilft Beamten in Hürth an Tankstelle aus der Bredouille

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Eine Hand hält eine Zapfpistole auf einer Tankstelle.

Eine Zapfpistole auf einer Tankstelle (Symbolbild)

Tanken und dann funktioniert die Bezahlkarte nicht: Das ist der Besatzung eines Streifenwagens in Hürth passiert. Und dann war plötzlich eine freundliche Helferin zur Stelle. 

Polizisten im Rhein-Erft-Kreis haben am vergangenen Dienstag die  außergewöhnliche Hilfsbereitschaft einer Autofahrerin erfahren. Die Besatzung eines Streifenwagens hatte am Morgen gegen 9 Uhr an einer Tankstelle an der Luxemburger Straße in Hürth-Efferen gehalten und ihr Fahrzeug betankt. Beim Bezahlen stellte sich nach Angaben der Polizei jedoch heraus, dass die dienstliche Tankkarte nicht funktionierte und ein Begleichen der Rechnung zunächst nicht möglich war.

Die Polizisten forderten daraufhin eine Ersatzkarte auf ihrer nahegelegenen Wache an. Doch noch bevor die Ersatzkarte an der Tankstelle ankam, trat eine freundliche Dame auf die Polizisten zu und übergab ihnen den bereits bezahlten Tankbeleg. „Sie müssen jetzt nicht länger warten, das habe ich gerne gemacht“, sagte die Frau.

Autofahrer bezahlt Tank-Rechnung der Polizei Rhein-Erft – Beamten freuen sich über Wertschätzung

Sie nahm den Dank der etwas verdutzten Polizisten entgegen, lehnte die Rückerstattung des ausgelegten Betrags jedoch vehement ab, stieg immer noch lächelnd in ihr Auto und fuhr davon. Weiter heißt es dazu in der Pressemitteilung: „Die Polizei-Rhein-Erft Kreis bedankt sich bei einer noch unbekannten Autofahrerin, die am Dienstagmorgen (15. November) in Hürth-Efferen mit einem strahlenden Lächeln im Gesicht die Tankrechnung für einen unserer Streifenwagen bezahlt hat. Diese Geste ist für uns eine tolle Wertschätzung – herzlichen Dank!“ Allerdings beharrt die Polizei darauf, der freundlichen Helferin das ausgelegte Geld so schnell wie möglich zurückzuzahlen. Man habe sich das Kennzeichen des Autos notiert, so die Polizei Rhein-Erft weiter und werde sich mit ihr persönlich in Verbindung setzen.

Das hat einen rechtlichen Hintergrund, wie in der Pressemitteilung abschließend angedeutet wird: „Spenden und Aufmerksamkeiten sind toll und nett gemeint, aber Polizistinnen und Polizisten nehmen grundsätzlich keine Belohnungen und Geschenke an.“ Tatsächlich ist Polizistinnen und Polizisten laut Paragraf 59 des Landesbeamtengesetzes NRW die Annahme von Geschenken verboten. (ps)