Der 28-jährige Angeklagte und das Opfer wohnten in der Nachbarschaft. Die Mutter versuchte erfolglos, den Kontakt zu unterbinden.
Urteil in BonnHürther muss wegen Missbrauchs einer Zwölfjährigen über vier Jahre in Haft

Vor dem Landgericht Bonn musste sich ein Mann wegen Kindesmissbrauchs verantworten.
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Der neue Bekannte ihrer Tochter gefiel der Mutter gar nicht: Sie war gerade zwölf und er 28 Jahre alt. Doch die Versuche, den Kontakt zu unterbinden, scheiterten. Der Mann und das Mädchen trafen sich wiederholt, zunächst in seiner Wohnung in Hürth, dann in der neuen Wohnung in Bornheim. Zu Beginn kam es zum Austausch von kleinen Zärtlichkeiten, dann im Mai 2023 zum ersten Geschlechtsverkehr.
Bei dem einen Mal blieb es nicht: Wegen vierfachen schweren Missbrauchs eines Kindes wurde der Angeklagte jetzt von der Jugendschutzkammer des Bonner Landgerichts zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Der Gesetzgeber sieht für solche Taten einen Strafrahmen von zwei bis 15 Jahren vor.
Hürth: Mutter erstattete Anzeige gegen den Mann
Der Angeklagte und das Opfer wohnten in der Nachbarschaft, als sie sich kennenlernten. Er habe Gefühle für das Mädchen entwickelt, sagte er vor Gericht. Unklar ist, ob das Mädchen ihm ihr Alter gesagt hatte. Er behauptete, die junge Freundin habe ihm erzählt, schon 16 zu sein. Die Mutter schließlich klärte ihn über das wahre Alter auf, „das hielt ihn aber nicht davon ab“, so das Gericht, weiter den Kontakt zu suchen.
Zum ersten Beischlaf kam es, als das Kind wegen Verhaltensauffälligkeiten in ein psychiatrisches Heim eingewiesen wurde und an dem therapiefreien Wochenende des 13./14. Mai 2023 zu dem 28-Jährigen ging. Am Montag offenbarte es sich dem Pflegepersonal aus Angst vor einer Schwangerschaft. Ihre Betreuer gaben der Zwölfjährigen daraufhin die „Pille danach“. Am 17. Mai schließlich erstattete die Mutter bei der Polizei Anzeige gegen den Mann, der daraufhin die Beziehung abbrach, im September jedoch wieder erneuerte.
Polizei und Staatsanwaltschaft ermittelten fast anderthalb Jahre
„Mindestens dreimal“, so die Erkenntnis der Kammer, hatten beide danach Geschlechtsverkehr in seiner Wohnung; das Verhältnis endete erst, als die Zwölfjährige sich in einen drei Jahre älteren Mitschüler verliebte. Fast anderthalb Jahre ermittelten Polizei und Staatsanwaltschaft gegen den 28-Jährigen, Ende August begann der Prozess.
Am siebten Verhandlungstag ließ der Angeklagte sich eher halbherzig ein. Wichtigstes Beweismittel war ein von der Zwölfjährigen gefertigter Mitschnitt eines Telefonats, in dem das Kind ihn fragte: „Wie oft hatten wir es denn schon?“ Darauf er: „Schon oft.“ Die Kammer sezierte dieses Wörtchen ausführlich in der Urteilsbegründung: „Oft heißt mindestens zweimal, dem Wortsinne nach auch dreimal.“ Damit war der Mann überführt.

