Sex mit 12-JährigerLandgericht Köln verurteilt jungen Mann zu drei Jahren Haft

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Landgericht_Koeln

Vor dem Landgericht Köln ist ein junger Mann zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden, weil er Geschlechtsverkehr mit einem 12-jährigen Mädchen hatte. 

Hürth/Köln – Freundlich und hilfsbereit, so beschrieben Bekannte den 21 Jahre alten Veranstaltungstechniker aus Hürth beim Prozess vor dem Landgericht. Sogar der Chef der Feuerwehr habe positiv über den Angeklagten berichtet, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann. Wohl niemand im Dorf hätte ihm zugetraut, sich in mehreren Fällen sexuell an Kindern zu vergehen. Das Urteil lautete auf drei Jahre und drei Monate Gefängnis.

Zu Beginn seiner Urteilsbegründung in Saal 210 des Kölner Justizgebäudes sprach Richter Kaufmann die schwierigen Bedingungen an, unter denen der nun Verurteilte aufgewachsen sei. Die Mutter querschnittsgelähmt, der leibliche Vater nicht vorhanden, dazu eine Taubheit auf einem Ohr.

Deutlich reifeverzögert sei der Hürther gewesen, doch er habe im Laufe seines Lebens gut aufgeholt. Er habe seinen Hauptschulabschluss gemacht, beruflich Fuß gefasst. Zum Prozessauftakt hatte der Angeklagte eingeräumt, eine Art Liebesbeziehung zu einem zwölfjährigen Mädchen geführt zu haben.

Familien kannten sich

Die Familien kannten sich seit Jahren. Anfangs harmlose Chats per Whats-App soll der 21-Jährige schnell auf ein sexualisiertes Niveau gebracht haben. Innerhalb weniger Tage kam es zu Geschlechtsverkehr in der Wohnung und im Auto des Täters. „Einvernehmlich, wenn man bei einem Kind überhaupt davon sprechen kann“, sagte der Richter.

Der Angeklagte sei sich seiner strafbaren Handlung – die Schutzgrenze liegt bei 14 Jahren – bewusst gewesen, habe daher auf Geheimhaltung gepocht. Die Verteidigung hatte argumentiert, das Mädchen habe keinen psychischen Schaden erlitten.

Dem wollte das Gericht so nicht folgen. Das Mädchen, das 2500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen bekam, habe bei der Polizei aussagen müssen, sich gynäkologisch untersuchen lassen und verkraften müssen, dass ihr „Partner“ in Untersuchungshaft musste.

Angeklagter war vorbelastet

Richter Kaufmann bezeichnete das Strafmaß als unterste Grenze von dem, was machbar gewesen sei. Es habe sich nicht etwa um einen minderschweren Fall gehandelt, der den Strafrahmen nach unten verschoben hätte. Der Angeklagte habe die Taten nicht spontan begangen. Auch sei er vorbelastet gewesen. In einem Schwimmbad hatte er ein zehnjähriges Mädchen in der Intimzone berührt, musste sich daraufhin einer Therapie unterziehen.

Die Folgen der Tat wirkten sich auch auf die Familie des Angeklagten aus. Im Zeugenstand hatte die Großmutter des 21-Jährigen berichtet, sich im Dorf „nicht mehr vor die Tür zu trauen“.

Der Verurteilte war im Haus der Großeltern aufgewachsen. Bevor zwei Wachtmeister den noch nicht rechtskräftig Verurteilten zurück in den Zellentrakt brachten, umarmte und küsste die Großmutter ihren Enkel. Die Prognose, dass der Angeklagte sein Leben mit Hilfe einer Therapie in den Griff bekomme, sei gut, sagte der Richter. Auch, weil die Familie weiter zu ihm stehe.  (red)

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