„Jagd auf Kunden“Neun Minuten zu lange am Einkaufszentrum in Kerpen geparkt – Ehepaar wehrt sich

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Das Bild zeigt das Ehepaar Lehnen an ihrem Auto auf dem Parkplatz des Einkaufszentrums.

Die Kerpener Frank und Claudia Christine Lehnen sollen für eine kurze Überschreitung der Parkzeit auf dem Privatparkplatz des Einkaufszentrums an der Kerpener Straße eine saftige Strafe zahlen.

Während ihres Urlaubs erreichte das Paar aus Sindorf eine Vertragsstrafe wegen zu langen Parkens. Kurz darauf folgte die erste Mahnung.

Beim Durchblättern der Post, die sich während des Urlaubs in Frankreich im Briefkasten angesammelt hatte, erlebten Claudia Christine und Frank Lehnen aus Kerpen-Sindorf eine unliebsame Überraschung. Da fanden sie eine Rechnung über eine Vertragsstrafe der Parküberwachungsfirma Park & Control in Höhe von 30 Euro, wegen Überschreitens der Höchstparkdauer auf dem Privatparkplatz des Einkaufszentrums an der Kerpener Straße. Beigelegt: eine Zahlungsaufforderung binnen zehn Tagen.

Obendrein fanden die beiden im Stapel noch die erste Mahnung, die den Betrag um Mahnkosten und Kosten für die Halterermittlung ihres Autos um weitere 9,35 Euro erhöhte.

Mahnung kam während des Urlaubs

Gut, es komme schon mal vor, dass sie für „meditatives Shoppen“ und einen Plausch mit Freundinnen im Café des Einkaufszentrums Zeit brauche, räumt Claudia Christine Lehnen ein. Die Überschreitung der eingeräumten kostenlosen Parkdauer von 180 Minuten habe laut Park & Control genau neun Minuten und zwölf Sekunden betragen.

„Ich habe den Eindruck, dass hier Jagd auf Kunden gemacht wird“, sagte Lehnen, die einen Beleg über ihren Einkauf im Modepark Röther vorzeigen kann. Frank Lehnen erzählt, er habe gleich bei der Rückkehr aus Frankreich bei Park & Control angerufen, um mitzuteilen, dass ihn die Rechnung in Abwesenheit ereilt habe, die zusätzlichen Kosten des Mahnschreibens wolle er nicht übernehmen.

Kerpener mit Benutzungsverbot gedroht

Auf Drängen des Betreibers habe er sein Anliegen als E-Mail formulieren müssen. Statt einer Antwort sei wenige Tage später der nächste Brief im Postkasten gelandet, diesmal von der COEO Inkasso GmbH. Darin erhöhte das Inkassounternehmen die Forderung um sogenannte Inkassokosten in Höhe von 18 Euro auf insgesamt 57,36 Euro. Sollte der Betrag nicht beglichen werden, drohte das Unternehmen mit weiteren Kosten und einer Unterlassungsklage, im Klartext also mit einem Benutzungsverbot des Parkplatzes.

Mittlerweile habe man die ursprüngliche Forderung von Park & Control über 30 Euro Vertragsstrafe nach Rücksprache mit der Rechtsschutzversicherung beglichen, schildert das Ehepaar. Über die Ansicht des Unternehmens, man müsse jederzeit, auch in Abwesenheit, seinen Briefkasten unter verantwortungsvoller Kontrolle haben, streitet das Paar per E-Mail weiterhin mit Park & Control und dem Inkassounternehmen.

Bei Fristsetzung beispielsweise einer Zahlung muss immer eine nachweisbare Zustellung des Schreibens erfolgen, damit die Frist wirksam werden kann
Gabriele Schön, Rechtsanwältin beim ADAC

Mindestens in diesem Punkt pflichtet die Rechtsanwältin im Verbraucherschutz des Automobilclubs ADAC, Gabriele Schön, dem Ehepaar bei: „Bei Fristsetzung beispielsweise einer Zahlung muss immer eine nachweisbare Zustellung des Schreibens erfolgen, damit die Frist wirksam werden kann.“ Der einfache Postversand reiche da nicht aus.

Ob es sich allerdings lohne, einen Rechtsstreit wegen der eher geringfügigen Beträge anzustrengen, stellt Gabriele Schön in Frage. Sie empfiehlt allen, den Parkraumüberwachungsfirmen gar nicht erst „das Geld in den Rachen zu werfen“. Sie rät, sich mit den Parkbedingungen auf Hinweisschildern vertraut zu machen, gegebenenfalls die Parkscheibe auszulegen, kurz, die Parkzeiten nicht zu überschreiten. Denn bei Zeitüberschreitung komme man um die Zahlung der Verfahrensstrafe in der Regel nicht herum.

Thomas Müther, Leiter der Kommunikation beim ADAC, verzeichnet eine deutliche Zunahme der Beschwerden über Parkraumüberwachungsfirmen. Man könne allerdings nicht davon ausgehen, dass sie „nur Kasse machen“ wollten. Vielfach schützten sie auch die Verfügbarkeit von Kundenparkplätzen vor solchen Leuten, die einen billigen Parkraum beispielsweise für den Besuch einer dichten Innenstadt suchten.

Auf Anfrage meldete sich auch die Presseabteilung des Modeparks Röther zu Wort. „Wir sind mit der aktuellen Situation nicht zufrieden und stehen bereits im Austausch mit dem Centermanagement. Wir hoffen auf eine für alle akzeptable Lösung“, teilte Jessica Haag im Auftrag des Unternehmens mit.

Kostenprüfung in Aussicht gestellt

Auf eine E-Mail zu möglichen Kulanzregelungen antwortete am Montagnachmittag Fabian Flotho von der Berliner Public-Relation-Firma PB3C im Auftrag der Parkraumüberwachungsfirma: „Sollte der Schuldner eindeutig nachweisen können, dass die Zahlungsaufforderung und die damit verbundene Zahlungsfrist während der Urlaubszeit eingegangen und abgelaufen ist, so sind wir gerne im Einzelfall dazu bereit, die darüber hinaus entstandenen Kosten erneut zu prüfen.“

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