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HauptausschussPolitik lehnt Pferde- und Katzensteuer in Kerpen ab

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Das Foto zeigt zwei Pferde, die auf einem Paddock stehen.

Die Politik in Kerpen hat über die Einführung einer Pferdesteuer diskutiert.

Anlass ist ein Bürgerantrag, der kritisiert, dass neben Hunden auch Katzen und Pferde die öffentlichen Flächen verunreinigten.

Warum müssen Hundebesitzer eigentlich Steuern für ihre Vierbeiner zahlen, aber andere Tierhalter nicht? Diese Frage hat sich sicherlich schon der ein oder andere Hundebesitzer gestellt. Nun hat eine Bürgerin einen Antrag bei der Stadt Kerpen gestellt, der anregt, die Hundesteuer auf Katzen und Pferde auszuweiten. Im jüngsten Haupt-, Finanz- und Feuerschutzausschuss diskutierten die Stadtverordneten darüber, ob die Stadtverwaltung eine solche Steuer einführen soll.

Während die Stadtverwaltung in einer Beschlussvorlage empfahl, von einer Katzensteuer abzusehen, etwa da diese bürokratisch nur schwer durchzusetzen sei, stellte es die Verwaltung der Politik frei, eine Pferdesteuer weiter zu prüfen. 

Kerpen: Verunreinigungen durch Pferde und Katzen

Die Antragstellerin begründete ihre Anregung damit, dass auch Pferde und Katzen zur Verunreinigung der Stadt beitragen würden, etwa durch Kot auf Geh- und Reitwegen oder auf Spielplätzen. Sie führte aus, dass mit den Mehreinnahmen durch die Steuern die Reinigungskosten gerechter verteilt würden. Weiter regte sie an, die Mehreinnahmen etwa für entsprechende Hinweisschilder, Mülleimer oder Kontrollen zu verwenden. Die Stadtverwaltung machte allerdings darauf aufmerksam, dass Steuereinnahmen nicht zweckgebunden eingesetzt werden.

Gegen eine Katzensteuer spricht laut Stadtverwaltung zum einen das Kriterium des Aufwands. „Mit dem Begriff ‚Aufwandsteuer‘ wird zum Ausdruck gebracht, dass die Verwendung finanzieller Mittel für die Tierhaltung das wichtigste Merkmal darstellt. Es wird dabei angenommen, dass die Ausgaben für die Tierhaltung ein Ausdruck wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit sind. Im Vergleich mit den Anschaffungs- und Unterhaltungskosten für die Hundehaltung besteht ein Unterschied zur Anschaffung und Haltung von Katzen.“

Besondere „finanzielle Leistungsfähigkeit“ bei Pferdehaltern

Weiter gebe es auch keinen „Lenkungszweck“, wie die Stadtverwaltung es nennt, etwa die Eindämmung der Katzenpopulation. Zudem verunreinigten Katzen die Öffentlichkeit nur sehr gering im Vergleich zu den Verunreinigungen, die Hunde hinterliessen. Zudem ist zu lesen: „Die Einführung der Katzensteuer scheitert auch daran, dass die Ermittlung der Steuerpflichtigen mit einem enormen Verwaltungsaufwand verbunden wäre und dass nie alle Steuerpflichtigen ermittelt werden könnten. Zudem existieren viele herrenlose Katzen im Stadtgebiet.“ Auch habe sich der Städte- und Gemeindebund NRW im Jahr 2017 gegen eine Einführung ausgesprochen.

Hingegen sei eine Einführung einer Pferdesteuer grundsätzlich denkbar, hatte die Stadtverwaltung in dem Beschlussvorschlag mitgeteilt: „Anders als bei der Haltung von Katzen muss zur Haltung von Pferden eine besondere finanzielle Leistungsfähigkeit der Pferdehaltenden gegeben sein. Die Anknüpfung an den Begriff Aufwandsteuer ist gegeben.“

Jedoch hat die Stadtverwaltung laut eigenen Angaben auch in diesem Fall kein Interesse daran, die Zahl der Pferde im Stadtgebiet zu dezimieren. Weiter heißt es: „Pferde halten sich fast ausschließlich im Außenbereich oder auf Privatgelände auf. Eine Verunreinigung von Straßen und Wegen des Stadtgebietes ist kaum zu erkennen. Der Lenkungszweck einer Pferdesteuer entfiele also.“

Neben dem Umstand, dass die Ermittlung der Steuerpflichtigen aufwendig sei, müssten zudem das für Kommunales zuständige Ministerium und das Finanzministerium die neue Steuer genehmigen. Kämmerer Thomas Schaaf berichtete in der Sitzung, dass Kerpen bei einer Einführung der Pferdesteuer in NRW damit alleine dastünde.

Die Stadtverordneten lehnten beide neuen Steuern bei der Abstimmung jedoch ab, bei einer Gegenstimme der AfD, deren Vertreterin die Pferdesteuer weiter prüfen lassen wollte.

Tatsächlich haben einige wenige Städte in Deutschland bereits eine Pferdesteuer eingeführt. Die meisten haben diese jedoch nach kurzer Zeit  wieder eingestellt. Die hessische Kommune Schlangenbad erhebt derzeit noch eine Pferdesteuer. In Schleswig-Holstein dagegen ist die Pferdesteuer sogar verboten.