Kerpenerin tötet NeugeborenesBrief an Eltern von Gericht beschlagnahmt und verlesen

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Kerpenerin Landgericht Köln Baby

Eine Kerpenerin steht wegen der Tötung ihres Neugeborenen vor Gericht.

Kerpen/Köln – Der Brief ist drei Seiten lang und klingt fröhlich, nahezu unbeschwert, als wähnte sich die Verfasserin auf einem Schulausflug oder in der Jugendherberge: „Hallo Mama, hallo Papa, danke für das Geld und die Klamotten. Gleich geh ich für eine Stunde an die frische Luft, versuche, das schöne Wetter zu genießen, und heute Nachmittag spiele ich mit den übrigen Mädels Kicker.“

Doch Clara T. schreibt aus der Untersuchungshaft an ihre Eltern. Sie hat vor einem halben Jahr nach einer heimlichen Geburt ihre neugeborene Tochter auf „brutale Art und Weise“ – wie die Staatsanwältin es formulierte – getötet. Die 22-jährige wegen Totschlags angeklagte junge Frau scheint hinter Gittern für sich den Entschluss gefasst zu haben, dass das Leben irgendwie weitergehen muss.

„Ich schäme mich zutiefst, was ich uns allen angetan habe“

Immerhin ist in dem Brief allerdings auch von Reue die Rede: „Ich schäme mich zutiefst, was ich uns allen angetan habe. Das kann man nicht verzeihen. Danke, dass ihr für mich da seid.“ Der Brief war vom Gericht beschlagnahmt worden und wurde am letzten Verhandlungstag der vergangenen Woche im Saal verlesen.

Zuvor hatte Sibylle Banaschak, Leitende Oberärztin der Kölner Rechtsmedizin, die Obduktion des Neugeborenen erläutert. Nach der Geburt habe das Kind geatmet, bis zur Tötung „wenige Minuten bis zu einer halben Stunde“. Es sei mit 51 Zentimetern und 2400 Gramm „voll ausgereift und lebensfähig“ gewesen. „Stumpfe, scharfe und komprimierte Verletzungsmuster“ hatte die Ärztin bei der Obduktion festgestellt.

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Mehrere unterblutende Verletzungen am „Kopf des Babys, den Wangen, am Kiefer, der Ober-und Unterlippe, der Schulter, an Brust und Lendenwirbeln“ führte Banaschak auf „mindestens zwei Faustschläge“ der Angeklagten zurück. Auf die Frage des Gerichts nach Häufigkeit und Heftigkeit der Schläge sagte Banaschak: „Es wurde deutlich draufgehauen, da hat es schon Kraft gebraucht.“ Allerdings: „Die Schläge haben das Kind nicht umgebracht.“ Todesursächlich sei vielmehr eine „Kombination aus Ersticken und Erdrosseln“ gewesen.

Der Prozess wird am Dienstag mit den Gutachten der psychiatrischen und psychologischen Sachverständigen fortgesetzt.

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