ProzessFahrbahn zwischen Buir und Golzheim bleibt für Radler tabu
Kerpen – Autos mag der Buirer Roger Eichler (50) eher nicht: Der Fahrradaktivist fuhr bis Ende 2013 lieber mit dem Rennrad zu seiner Arbeit als Berufsschullehrer nach Düren. Die elf Kilometer lange Strecke führte auch über die Landstraße 327 zwischen Buir und Golzheim. Doch statt dabei auf dem Radweg entlang der Straße zu fahren, bevorzugte Eichler die Fahrbahn. Die muss er sich zwar mit Autos teilen, doch komme er dort erheblich schneller und sicherer voran, sagt Eichler. Vier Knöllchen gab es dafür schon von der Polizei, bis Eichler Ende 2013 der Kragen platzte: Er verklagte die Stadt Kerpen auf Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht für die Strecke entlang der L 327.
Fahrbahn zwischen Buir und Golzheim zu gefährlich
Doch während ähnliche Prozesse in anderen Regionen schon mal zugunsten der Fahrradfahrer ausgegangen sind und viele Städte die Radwegebenutzungspflicht für bestimmte Strecken aufheben, musste Eichler eine Niederlage einstecken. Das Verwaltungsgericht Köln gab der Stadt Kerpen recht: Eichler müsse den Radweg benutzen, entschied das Gericht: Es wies daraufhin, dass die Straßenverkehrsbehörden in der Sache einen Einschätzungsspielraum hätten. Demnach sei es auf der Strecke zwischen Buir und Golzheim einfach für Radfahrer zu gefährlich, auf der Fahrbahn zu fahren: So gebe es dort eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von Tempo 100, was zu einer großen Geschwindigkeitsdifferenz zwischen dem motorisierten Verkehr und dem Fahrradverkehr führe. Zudem sei die Strecke nachts unbeleuchtet.
Eichler sei es deshalb zuzumuten, auf dem Radweg zu fahren, auch, wenn er hier langsamer vorankomme – etwa, weil er für Spaziergänger schon mal abbremsen muss. Er habe kein Recht, „mit dem Fahrrad auf dem Gehweg die für ihn maximal mögliche Geschwindigkeit zu fahren“.
Der Buirer, der auch bei den Kerpener Grünen aktiv ist, überlegt nun, gegen das Urteil Berufung einzulegen. „Das kann sehr kostspielig für mich werden, aber ich lasse mich darauf ein.“ So kritisiert er etwa, das Gericht habe Tempo 70 für Autos auf der Strecke nicht in Erwägung gezogen. Auch so könnten die angeblichen Gefahren für Radfahrer auf der Fahrbahn minimiert werden. Stattdessen solle ihm zugemutet werden, auf dem Radweg seine mögliche Geschwindigkeit nicht ausnutzen zu können. „Hier wird in Bezug auf den Kraftfahrzeug- und Radverkehr mit zweierlei Maß gemessen.“ Solange die Sache vor Gericht nicht durchgefochten ist, hat sich Eichler ein Elektrofahrrad der S-Klasse zugelegt, welches im Gegensatz zu herkömmlichen E-Bikes ein Nummernschild hat und versichert werden muss. Damit darf er auf der Straße fahren, auch wenn er den Elektromotor nicht benutzt. Zufrieden ist er mit dieser Lösung nicht: „Das Elektro-Rad ist zu schwer. Mit meinem Rennrad war ich schneller.“