Steuerrückzahlungen möglichStadt Kerpen geht von mehr Tieren aus als gemeldet

Lesezeit 2 Minuten
Ein Hund geht an der Leine durch den Wald.

In Kerpen sind rund 4600 Hunde gemeldet, es könnten jedoch viel mehr sein.

In Kerpen sind 4656 Hunde steuerlich gemeldet — Stadt geht von deutlich mehr Tieren aus, Hundezählung beginnt im Oktober.

Labrador, Boxer und Malteser – In der Kolpingstadt Kerpen sind 4656 Hunde steuerlich gemeldet. Nach Angaben der Stadt entspricht die Zahl jedoch nicht der Anzahl der im Stadtgebiet gehaltenen Hunde. Denn nicht alle Hundebesitzerinnen und -besitzer meldeten ihre Tiere an. Daher nimmt die Kolpingstadt ab kommendem Monat eine Hundezählung vor.

Das soll zum einen sicherstellen, dass alle Hundehalter und Hundehalterinnen steuerlich gleichbehandelt werden, zum anderen sind es zusätzliche Einnahmen für den städtischen Haushalt. Dass die Kolpingstadt von deutlich mehr Hunden im Stadtgebiet ausgeht als tatsächlich gemeldet, hätten die eigenen Erfahrungen aus der jüngsten Hundezählung und die anderer Kommunen gezeigt, teilte Pressesprecher Harald Stingl mit.

Externe Firma befragt die Haushalte

Besonders in den Corona-Jahren sind die Hundesteuereinnahmen gestiegen. 2019 waren es nach Angaben des Statistischen Bundesamts noch 370 Millionen Euro, laut Statista beliefen sich die Einnahmen 2022 auf bereits auf 414 Millionen.

2010 hat die Stadt Kerpen die Haushalte zuletzt befragt. Nun findet die Zählung vom 5. Oktober bis Ende Januar statt, dafür hat die Stadt eine externe Firma beauftragt. Von Montag bis Samstag suchen die Mitarbeitenden Haushalte auf und interviewen Bürgerinnen und Bürger. Sie werden dazu befragt, seit wann und wie viel Hunde sie halten.

Was es zu beachten gilt 

Für die Befragten ist wichtig zu wissen, dass weder ihre Wohnungen betreten wird, noch Minderjährige befragt werden. Die Mitarbeitenden nehmen überdies kein Geld entgegen. Die Zahlung erfolgt nach Angaben der Stadtverwaltung ausschließlich über die Abteilung Steuern und Beiträge. Alle Mitarbeitenden seien zudem mit einem von der Kolpingstadt ausgestellten Lichtbildausweis ausgestattet.

Bei nicht angemeldeten Hunden kann die Steuerfestsetzung bis zu maximal vier Jahren rückwirkend erfolgen. Für einen Hund beträgt die Hundesteuer 100 Euro pro Jahr. Bei zwei Hunden beträgt sie 130 Euro pro Hund. 160 Euro pro Hund sind es bei drei und mehr gehaltenen Hunden.

Weitere Informationen zu Hundesteuer, der Steuersatzung und die Anmeldeformulare finden Interessierte auf der Internetseite der Stadt Kerpen unter Eingabe des Suchbegriffs „Hundesteuer“. Bei Fragen steht das Steueramt der Kolpingstadt Kerpen unter 02237/58565 oder per E-Mail zur Verfügung.  

KStA abonnieren