WurfmaterialKamelle – Fruchtgummibärchen aus Kerpen sind doch nicht abgelaufen

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In einem Karnevalszug werden Süßigkeiten geworfen.

Überall im Rheinland waren in kleinen Tüten Fruchtgummibärchen in Karnevalszügen geworfen worden, deren Verfallsdatum scheinbar überschritten war.

Ein falscher Aufdruck mit einem Zahlendreher sorgte für Verwirrung und Verärgerung bei den Jecken. Das Kerpener Unternehmen klärt auf.

Aus dem ganzen Rheinland kamen die Meldungen, auch aus Alt-Hürth und Frechen-Bachem: Jecke hatten bei den Karnevalszügen Gummibärchen in kleinen Tüten aufgesammelt oder gefangen und sich beim Blick aufs Etikett schwer gewundert – das Wurfmaterial war augenscheinlich bereits seit dem 26. September 2019 abgelaufen.

In Köln, im Rechtsrheinischen oder auch in Leverkusen, Düsseldorf und im niederrheinischen Moers waren die Tütchen geworfen oder gleich in die Beutel und Taschen von sammelwilligen Kindern gegeben worden. Viele Eltern zeigten sich empört und besorgt um die Gesundheit ihrer Kinder, obwohl die Süßigkeiten nicht den Anschein machten, als handele es sich um verdorbene Lebensmittel.

In der Qualitätskontrolle in Kerpen zu spät aufgefallen

Die Firma, die das Wurfmaterial an Zugteilnehmer verkauft hatte, hat inzwischen ein Missverständnis aufgeklärt. Bei den Fruchtgummibärchen handele es sich „nicht um abgelaufene Ware“, teilt das Unternehmen One Solution mit Sitz in Kerpen mit. „Hierbei handelt es sich um einen Druckfehler des Herstellers, welcher unserer Qualitätskontrolle zu spät aufgefallen ist.“

Das Etikett der großen 680-Gramm-Beutel, in denen die einzelnen Tütchen mit den „Party-Bärchen“ verkauft worden seien, habe das korrekte Verfallsdatum angegeben. Es sei der 19. September 2026 – dem falschen Aufdruck liege demnach ein simpler Zahlendreher zugrunde.

Das vermeintlich falsche Mindesthaltbarkeitsdatum auf den einzelnen Tütchen sei in einem falschen Format aufgedruckt worden, nämlich in der international üblichen Schreibweise für Datumsangaben, bei der zunächst die Jahreszahl, dann der Monat und schlussendlich der Tag angegeben werde: 26.09.19. Nach „deutscher“ Lesart jedoch steht die Jahreszahl zum Schluss. „Wir bedauern diesen Vorfall, der zur Verwirrung bei einigen Karnevalisten geführt hat“, teilt das Unternehmen One Solution mit, „jedoch können die Fruchtgummibärchen ganz normal verzehrt werden.“

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