Die drei Personen stehen im dringenden Verdacht des gemeinschaftlichen Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung.
Tötungsdelikt in PulheimAmtsgericht Köln erlässt Haftbefehle gegen drei Beschuldigte

Nur noch das abgerissene Stück des Absperrbandes lag am Montagvormittag noch an einer Hecke im Stadtpark.
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Das Amtsgericht Köln hat am Montagabend (13. April) Haftbefehle gegen die drei Beschuldigten erlassen, die im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt im Stadtgarten in Pulheim stehen und festgenommen wurden. Alle drei Personen stehen im dringenden Verdacht des gemeinschaftlichen Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung.
Pulheim: Beschuldigte befinden sich laut Staatsanwaltschaft Köln in Untersuchungshaft
Wie der Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer, am Dienstag auf Anfrage mitteilte, sollen die Beschuldigten sich in der Nacht vom 11. auf den 12. April gegen 23.45 Uhr mit Messern und Baseballschlägern bewaffnet zu dem Parkplatz des Stadtgartens in Pulheim begeben haben, um dort die zwei späteren Geschädigten zu treffen.
Dort soll es dann auch unmittelbar zu einer körperlichen Konfrontation zwischen den Männern gekommen sein. Möglicherweise ging es bei dem Streit um ausstehende Geldforderungen. Gegenstand der Ermittlungen sei jetzt auch, worauf diese Geldforderungen beruhen könnten. „Die Beschuldigten befinden sich nun in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt“, so Bremer.
Aktuell würden sie von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. „Ihnen sind Verteidiger beigeordnet worden“, erklärte Bremer. Dem Mann, der bei dem Vorfall schwere Verletzungen erlitten hat, gehe es mittlerweile besser, er befinde sich wohl nicht in Lebensgefahr.
