FahrradstraßePulheim plant sicheres und komfortables Radwegenetz durchs Stadtzentrum

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Zu sehen ist eine Kreuzung, mehrere nach links abbiegende Autos, eine Radfahrerin und im Hintergrund eine Kirche.

Von der Hackenbroicher Straße (l.) soll die Fahrradstraße in die Escher Straße übergehen.

Ein konkreter Vorschlag liegt vor. Die Fahrradstraße soll von der Hackenbroicher Straße durch das Zentrum von Pulheim führen.

Fahrradstraßen sind ein zentrales Element des Mobilitätskonzeptes, das die Politik im März 2023 beschlossen hat. Mit einem „schlüssigen, lückenlosen und barrierefreien Radverkehrsnetz für die Gesamtstadt“ möchten Politik und Verwaltung mehr Menschen dazu bewegen, vom Auto aufs Rad umzusteigen.

Voraussetzung dafür ist nach Ansicht der Fachleute im Rathaus, dass sich die Radfahrerinnen und Radfahrer sicher fühlen. Da eine „subjektiv sichere und komfortable Radverkehrsinfrastruktur“ auf den vielen recht schmalen und stark befahrenen Hauptverkehrsstraßen in Pulheim nicht umsetzbar ist, möchte die Stadt Erschließungsstraßen zu Fahrradstraßen machen.

Für Autos gilt auf Fahrradstraßen Tempo 30

Ein erster konkreter Vorschlag für eine für Radfahrerinnen und Radfahrer sichere Strecke liegt nun auf dem Tisch. Die Fahrradstraße soll vom Norden der Hackenbroicher Straße über die Escher Straße, die Straße Am Jürgenshof, ein kurzes Stück über die Venloer Straße und weiter über die Johannisstraße bis zur Kreuzung Johannisstraße/Steinstraße führen.

An einigen Stellen, wie etwa entlang der Kaufland-Filiale, seien Umbauarbeiten nötig, an gefährlichen Kreuzungen werde ein Teil der Fahrbahn rot gefärbte, „um auf kreuzende Radfahrende hinzuweisen“, so die Stadtverwaltung im Beschlussvorschlag für den Stadtrat. Auf einer Fahrradstraße haben Radfahrerinnen und Radfahrer Vorrang, sie dürfen nebeneinander fahren, für Autos gilt Tempo 30.

Das Piktogramm zeigt ein weißes Rechteck. Eingefügt ist ein blauer Kreis, darin ein weißes Fahrrad, darunter steht der Schriftzug „Fahrradstraße“.

Auf Fahrradstraßen haben Radlerinnen und Radler Vorrang.

Die Gestaltung soll sich weitgehend am Leitfaden der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte (AGFS) orientieren. Das bedeutet, dass die Fahrbahn ausreichend breit und die Knotenpunkte übersichtlich sein sollen. An den Kreuzungen zu Nebenstraßen soll die Fahrradstraße vorfahrtsberechtigt sein.

Neben der vorgeschriebenen Beschilderung sind in regelmäßigen Abständen Bodenpiktogramme sowie Sicherheitstrennstreifen an Stellplätzen vorgesehen. Diese müssen gekennzeichnet sein, das Parken außerhalb dieser Flächen ist ordnungswidrig. Die Kosten belaufen sich auf 250 000 Euro, das Geld ist im Doppelhaushalt 2024/2025 reserviert.

Die Stadt will für die Fahrradstraße Zuschüsse beantragen und für folgende Straßen ebenfalls untersuchen, ob sie sich als Fahrradstraßen eignen: Stöckheimer Straße als weiterführende Verbindung über die Witschgasse zur Innenstadt; Rheidter Weg und Berlich (Stommeln), Kreuzstraße (Sinthern), Friedhofsweg und Vochemsweg in Brauweiler und Dansweiler.

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