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Runter vom GasWildunfälle: Was Autofahrer im Rhein-Erft-Kreis wissen sollten

Nach der Zeitumstellung treffen Autofahrer öfter auf Wild. Die Polizei im Rhein-Erft-Kreis erklärt, wie man Unfälle vermeidet und was danach zu tun ist.

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Um Unfälle mit Wild zu vermeiden, sollten Verkehrsteilnehmer vorausschauend und langsamer fahren.

Seit der Umstellung auf die Winterzeit steigt auch die Gefahr von Wildunfällen. Zwar steigen die Zahlen im Herbst ohnehin, durch die Zeitumstellung wird die Lage aber noch einmal gefährlicher.

Innere Uhr der Tiere folgt nicht der Zeitumstellung

Während die Uhren der Menschen um eine Stunde umgestellt werden, folgt die innere Uhr der Tiere weiter ihrem natürlichen Rhythmus. So kommt es vermehrt zu gefährlichen Begegnungen im morgendlichen Berufsverkehr. Denn gerade in der Dämmerung wechselt das Wild – wie Rehe, Hirsche und Wildschweine – auf der Suche nach Nahrung zwischen Wald und Wiesen die Straßenseite.

Für Autofahrerinnen und Autofahrer wird das zur Gefahr: In der Dunkelheit erkennt man die Tiere oft erst spät. Also bleibt wenig Zeit, um zu reagieren.

Langsamer fahren

Nach Angaben des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs (ADAC) kommt es alle zwei Minuten rein rechnerisch in Deutschland zu Wildunfällen. Der beste Schutz gegen Wildunfälle, den Polizei, ADAC und Jäger empfehlen, ist, langsam zu fahren und besonders aufmerksam zu sein. Der ADAC betont: „Fuß vom Gas und immer bremsbereit sein!“ Vorausschauendes Fahren und erhöhtes Gefahrenbewusstsein helfen dabei, Unfälle mit Wildtieren zu vermeiden. Eine wichtige Rolle spielt die Geschwindigkeit: Ab 80 Kilometern pro Stunde wird der Bremsweg nach Angaben des ADAC gefährlich lang.

Tipps der Polizei bei Wildwechsel

Die Polizei des Rhein-Erft-Kreises rät, die Geschwindigkeit den Sicht- und Straßenverhältnissen anzupassen und bei Wildwechsel kontrolliert abzubremsen, wie ein Sprecher auf Anfrage mitteilte. Zudem sollte man das Fernlicht abblenden und gegebenenfalls hupen.

Denn sollten die Tiere durch Fernlicht geblendet werden, bleiben sie häufig stehen. Hupen kann sie verscheuchen. Vermeiden sollte man riskante Ausweichmanöver. Denn dabei kann es ebenso zu Unfällen kommen. Und man sollte immer damit rechnen, dass dort, wo ein Tier die Fahrbahn überquert hat, ein zweites hinterherkommt. Oder vielleicht sogar ein ganzes Rudel Hirsche oder eine ganze Rotte Wildschweine.

„Wildtiere können die Geschwindigkeit von Autos nicht einschätzen und warten nicht am Fahrbahnrand, bis die Autos vorbeigefahren sind“, warnt der ADAC weiter. Selbst wenn ein Tier das Auto bemerkt, kann es dazu kommen, dass es unmittelbar vor dem Auto auf die Straße springt.

Polizei verständigen

Sollte es doch zu einem Wildunfall kommen, gibt die Polizei Tipps zum korrekten Verhalten. Wie der Sprecher mitteilt, sollte man das Fahrzeug unverzüglich anhalten und die Warnblinkanlage einschalten.

Dann sind die Warnweste anzulegen und die Unfallstelle abzusichern. Anschließend ist die Polizei über den Notruf 110 zu verständigen, den man jedoch nur in Notfällen wählen soll. Bei Personenschäden ist zudem der Rettungsdienst unter der Rufnummer 112 zu alarmieren.

Der Polizei sind dabei der Unfallort, die Tierart sowie die Fluchtrichtung des Tieres mitzuteilen. Für die Versicherung rät die Polizei, die Wildunfallbescheinigung anzufordern.

Auch ohne sichtbaren Schaden die Polizei rufen

Wenn das Tier weiterläuft und am Auto kein sichtbarer Schaden entstanden ist, sollte man nicht einfach weiterfahren, sondern dennoch vorsorglich die Polizei verständigen, teilt der Sprecher weiter mit. Denn: „Auch ohne sichtbare Schäden oder erkennbare Verletzungen kann das Tier verletzt sein.“ Auch dann sind der Unfallort und die Fluchtrichtung mitzuteilen.

In Nordrhein-Westfalen bestehe bei verletztem oder getötetem Schalenwild – wie etwa Rehe, Hirsche und Wildschweine – eine gesetzliche Meldepflicht gegenüber der Polizei. Ein sichtbarer Fahrzeugschaden sei dafür nicht erforderlich, erläutert der Polizeisprecher.

Verletzte Tiere: Nicht anfassen, nicht verfolgen

Sollte das Tier verletzt auf der Straße liegen oder verletzt flüchten, müssen Verkehrsteilnehmende die Unfallstelle absichern und die Polizei verständigen. Das verletzte Tier soll man nicht berühren oder eigenmächtig töten, ebenso soll man ein flüchtendes Tier nicht verfolgen und stattdessen die Fluchtrichtung und den Unfallort dokumentieren.

Ein Jäger rät im Gespräch mit der Redaktion: „Ruhe bewahren, nicht hinterherlaufen und das Tier stressen.“ Auch solle man sich dabei nicht selbst in Gefahr bringen, so der Jäger weiter. Er betont: „Man weiß nicht, wie das Tier reagiert, wenn es angefahren wird.“

Nachsuche durch den Jäger

Wie er weiter erläutert, sei es der Polizei dann möglich, entsprechend einen Jäger für das jeweilige Gebiet auszumachen. Die Beamten verständigen den Jäger dann für die Nachsuche.

In der Regel suche der Jäger dann mit einem ausgebildeten Jagdhund nach dem Tier: „Uns ist es wichtig, dass das Tier schnellstmöglich erlöst wird, wenn es verletzt ist.“

Riskante Ausweichmanöver

Es gibt Fehler, die Autofahrerinnen und Autofahrer nach Angaben der Polizei besonders häufig machen, die sich jedoch vermeiden lassen. Dazu zählen unkontrollierte Ausweichmanöver oder eine unzureichende Absicherung der Unfallstelle.

Ein Fehler ist es auch, den Unfall nicht zu melden, obwohl eine Meldepflicht besteht. Weitere Fehler, die Verkehrsteilnehmende im Zusammenhang mit Wildunfällen machen: die verletzten Wildtiere anfassen oder verfolgen. Auch darf man verendetes Wild nicht unbefugt ins Auto laden und mitnehmen. (eva mit uj)