Nonnenwerth-SchuleEltern kritisieren Ende der Ermittlungen – Staatsanwaltschaft prüft

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Seit Mitte Juli ist der Schulbetrieb auf Nonnenwerth eingestellt. 

Remagen – Nach der Einstellung des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Koblenz gegen den Träger des inzwischen geschlossenen Franziskus-Gymnasiums auf Nonnenwerth haben Anzeigenerstatter und Elternvertreter mit „Enttäuschung und Unverständnis“ reagiert. In einer von Pressesprecherin Marie Schmidt verbreiteten Erklärung wird auch Kritik an der Staatsanwaltschaft Koblenz geübt, die aufgefordert wird, das Verfahren wieder aufzunehmen.

Die Behörde hatte die Ermittlungen Mitte August eingestellt, weil sich der Anfangsverdacht des zweifachen Betrugs im besonders schweren Fall nicht bestätigt habe. Gegen die Entscheidung ist zwischenzeitlich Beschwerde eingelegt worden, die geprüft werde, teilte eine Sprecher der Staatsanwaltschaft am Donnerstag auf Anfrage mit.

Nonnenwerth: Eltern werfen dem Träger vor, Geld zweckentfremdet zu haben

Sie hatte erklärt, dass es weder mündliche noch schriftliche Zusagen des privaten Träges für den Weiterbetrieb der Schule gegenüber den Verkäuferinnen (also dem Orden der Franziskanerinnen) gegeben habe. Diese „bittere Wahrheit“, heißt es in der Presseerklärung, die laut Marie Schmidt im Namen der Elternvertreter, des Vereins Schulwerk und des Vereins Rettet Nonnenwerth verfasst wurde, nähme man „zutiefst enttäuscht zur Kenntnis“; man fühle sich „vom Orden hintergangen“.

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Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte auch mit der Einnahme von Spendengeldern „keine verbindliche Zusagen“ des Trägers feststellen können, „wonach die Schule auf unabsehbare Zeit über das seinerzeit laufende Schuljahr hinaus und auch für den Fall unvorhergesehener Kosten fortbetrieben werden sollte“. Die Elternvertreter werfen dem Träger gleichwohl vor, „die Spenden des Schulwerks zweckwidrig verwendet“ zu haben. Der Verein Schulwerk habe den Schulträger in einem noch laufenden Zivilverfahren auf Rückzahlung von 1,3 Millionen Euro verklagt.

Staatsanwaltschaft weist auf Unschuldsvermutung hin

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bekräftigte indes gestern, ihrer Entscheidung habe auch zugrunde gelegen, „dass sich keine zureichenden Anhaltspunkte für eine zweckwidrige Verwendung von Spendengeldern ergeben haben“.

Den Vorwurf der Eltern, die Behörde habe die Buchhaltungen des Trägers nicht überprüft, wies sie zurück. Das sei insoweit geschehen, „als es für das wegen der Betrugsvorwürfe geführten Ermittlungsverfahren erforderlich schien“, so der Sprecher, der unterdessen auch auf die für den „Beschuldigten“ geltende Unschuldsvermutung hinweist. (csc)

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