Die beiden Kinder des marokkanischen Paares sind in Deutschland geboren. Die Familie muss jederzeit mit der Abschiebung rechnen.
Härtefallantrag abgelehntFamilie aus Much bangt um ihr Bleiberecht

Naima Farhane und Ali Hadri sind mit ihren Kindern Aischa und Alaa oft in der Villa Much, wo sie auf ihre Freundin Amayi Breuer (links) treffen.
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Schlechte Nachrichten für Familie Hadri aus Much: Ihr Härtefallantrag ist abgelehnt worden. Während die jungen Eltern aus Marokko weiter um ihr Bleiberecht bangen, schreitet ihre Integration voran. Die Familie hat sich längst ihren Lebensmittelpunkt im Bergischen aufgebaut.
Donnerstags ist offenes Wohnzimmercafé in der Villa Much: Kaffee und Kuchen für alle Bürgerinnen und Bürger. Auch Naima Farhane hat gebacken, einen Rührkuchen, bedeckt mit Pistaziencreme. Regelmäßig gibt sie hier Kochkurse. Ihre zehn Monate alte Tochter Aischa lernt gerade laufen. Ali Hadri hat den dreijährigen Alaa nach der Arbeit vom Kindergarten abgeholt, zugleich verliert sich der Junge in den Playmobil-Figuren auf dem Teppich. „Alaa kann besser Deutsch als Arabisch“, sagt seine Mutter. Doch in die gelöste Stimmung mischen sich Sorgen, denn die Härtefallkommission des NRW-Landtags hat ihren Antrag auf ein Bleiberecht abgelehnt.
Nach ihrer Heirat wurde das Paar in Marokko bedroht
„Die beiden kamen nach Deutschland, weil sie nach ihrer Heirat in Marokko von ihren Familien bedroht wurden“, sagt Amayi Breuer, die mit Farhane und Hadri befreundet ist und sie unterstützt. Doch den Asylantrag lehnte das Bundesamt für Migration (Bamf) ab, die vier müssen jederzeit mit der Abschiebung rechnen. Ihre beiden Kinder sind in Deutschland geboren, der 32-jährige Vater hat eine Stelle als Maler- und Trockenbauer, die 28-jährige Mutter eine Zusage für einen Ausbildungsplatz als Verkäuferin. Nicht nur in der Villa Much sind sie ehrenamtlich aktiv, sondern auch einem solidarischen Landwirtschaftsprojekt.
„Es gibt Einheimische, die sich weniger gesellschaftlich einbringen“, sagt Breuer. Die Ablehnung der Härtefallkommission, deren Entscheidung ohnehin lediglich eine Empfehlung ohne rechtliche Bindung ist, sei ein Schock gewesen. „Ich habe in dem Moment gar nichts gefühlt, die Angst wurde noch ein bisschen größer“, sagt Farhane. „Wir haben angefangen, ein Video mit Unterstützerinnen und Unterstützern zu machen, das wir nach der Ablehnung fertiggestellt und veröffentlicht haben“, ergänzt Breuer.
Bürgerinnen und Bürger setzten sich dafür ein, dass die Familie bleiben kann
Ihrem Team gingen die Ideen nicht aus: „Wir haben eine Aktion mit Formularen gemacht, wo die Leute eintragen sollten, woher sie die Familie kennen und warum sie bleiben sollte. 1700 Leute haben es ausgefüllt. Jetzt überlegen wir, an wen wir uns mit dem Stapel wenden“, berichtet Breuer. Mit Bürgermeister Karsten Schäfer habe sie erst einmal Kontakt gehabt. „Er sagte, er wolle sich etwas überlegen. Vielleicht ist jetzt der Zeitpunkt, ihn ins Boot zu holen.“
Weitere Hilfe erhoffen sie sich durch die Anwältin der Familie: „In ihrem Ablehnungsbescheid verweist die Härtefallkommission auf Paragraph 25b des Aufenthaltgesetzes. Wir interpretieren das als Wink mit dem Zaunpfahl, um auf diesem Weg eine Aufenthaltserlaubnis für die Familie zu bekommen“, schildert Breuer. In dem Gesetzestext steht, dass Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis bekommen können, wenn sie vier Jahre im Land leben, ihren Lebensunterhalt selbst sichern können und einen Deutschkurs abgeschlossen haben.
Wenn sie sie abschieben, müssen sie uns auch alle abschieben.
„Ali hat Anfang des Jahres sogar eine Gehaltserhöhung bekommen und macht bald den Integrationstest“, sagt Breuer. Naima Farhane dagegen lerne für einen B2-Sprachtest. „Das ist weit über den erforderlichen Kenntnissen.“ Wer von beiden Eltern das Aufenthaltsrecht erlangt, ist gleichgültig, der Rest der Familie erhält es automatisch auch. Farhane und Hadri kamen im August 2022 nach Deutschland, sie leben also seit fast vier Jahren hier.
Der Paragraph, in den die Unterstützerinnen und Unterstützer so viel Hoffnung legen, besagt aber auch, dass die Zeit, in der die Behörden die Identität der Betroffenen klären müssten, nicht angerechnet werden kann – und die beiden hatten bei ihrer Anhörung vor zwei Jahren behauptet, ihre Pässe verloren zu haben. „Tatsächlich waren sie noch in der Türkei, sie hatten Angst, dass sie ihnen abgenommen werden würden.“
Ein Fehler, das sähen sie heute ein. Mittlerweile seien die Pässe abgelaufen. „Die beiden haben in der kommenden Woche Termine beim marokkanischen Konsulat in Düsseldorf, wo sie neue bekommen. Wir hoffen, dass die vermeintliche Täuschung damit vom Tisch ist.“ Die Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises verlange zunächst einmal die Vorlage der Ausweisdokumente, bevor sie über einen Aufenthalt nach Paragraph 25b entscheide.
Am 6. Juni wollen die Unterstützerinnen und Unterstützer eine Demonstration auf dem Kirchplatz organisieren, mit einem herzförmigen Rahmen, der als Fotospot dienen kann. „Wenn sie sie abschieben, müssen sie uns auch alle abschieben“, bekräftigt Amayi Breuer.
