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Kanalbau nach OLG-UrteilAnwohner in Wolperath lehnen Gehwege und Laternen ab

Lesezeit 3 Minuten
Brauchen die Mittelstraße und der rechts abzweigende Mühlenweg Gehwege und Laternen? Die Bürger fürchten hohe Kosten.

Brauchen die Mittelstraße und der rechts abzweigende Mühlenweg Gehwege und Laternen? Die Bürger fürchten hohe Kosten. 

Der geplante Regenwasserkanal in Neunkirchen-Wolperath treibt die Anwohner um. Sie befürchten hohe Kosten durch den anschließenden Straßenendausbau.

Die Stühle reichten nicht im Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen, etliche Bürger hatten nur Stehplätze, einige mussten die Sitzung vor dem Eingang des Sitzungssaals verfolgen. Sie alle sorgen sich, für den Ausbau von zwei Straßen in Wolperath zur Kasse gebeten zu werden und stellten den Sinn der Baumaßnahme infrage.

Die Gemeinde indes sieht sich gezwungen, die schmalen, nur provisorisch ausgebauten Fahrbahnen von Mittelstraße und Mühlenweg aufzureißen, um einen Regenwasserkanal zu verlegen. Danach müssten die Straßen wieder hergestellt werden, die Kosten hierfür laut Baugesetzbuch überwiegend die Anlieger zahlen.

Bislang fließe das Oberflächenwasser auf die Grundstücke. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln setze die Verwaltung „unter Handlungsdruck“, hieß es. Zum Gerichtsstreit kam es aufgrund eines Schadens, der über die Versicherung der Gemeinde, die GVV, abgewickelt wurde.

Flache Bürgermeisterkanäle können die Regenmengen nicht ableiten

Die Versicherung hatte den Klageweg beschritten - und verloren. Die zwischenzeitlich beglichene Schadenssumme belief sich auf rund 13.400 Euro. Eine Revision wurde nicht zugelassen, die Versicherung trug auch die Kosten für die Klage. Das antwortete die Verwaltung auf die Fragen, die die CDU-Fraktion in einem Antrag formuliert hatte.  

Die Regenwasser-Entsorgung in den Wohnstraßen sei doch zu 90 Prozent geregelt, schätzte eine Anwohnerin des Mühlenwegs. Die restlichen zehn Prozent verursachten nur zur Hälfte Probleme. Bei ihr würden beispielsweise eine Blauregen- und eine Kletterrosenhecke durch die von der Fahrbahn aufs Grundstück rinnenden Niederschläge gespeist, der Rest versickere im Schotter ihres Carports. Sie erwarte, dass „die Gemeinde umsichtig mit unserem Geld umgeht“. 

Viele Bürgerinnen und Bürger verfolgten die Diskussion über den Straßenendausbau in Wolperath.

Die Stühle im Ratssaal reichten nicht: Der Straßenendausbau in Wolperath steht in der Kritik.

Aus der Sicht der Verwaltung stelle sich das Problem anders dar, erläuterte Regine Kraus, Leiterin des technischen Tiefbaus im Bauamt.  Die sogenannten Bürgermeisterkanäle, flache Verrohrungen, könnten bei starken Regenfällen die Mengen nicht fassen.

Sofortmaßnahmen, wie zusätzliche Sinkkästen und eine Rinne, hätten nicht zum gewünschten Erfolg geführt, das Nass fließe „wild auf die Anliegergrundstücke“. Nun müsse die Kommune für ein geordnetes Entwässerungssystem sorgen, das den rechtlichen Vorgaben entspreche.

Wie hoch die Anliegerbeiträge ausfallen werden, sei unklar, ergänzte ein Kollege. Das hinge vom Standard des Endausbaus ab, der nach dem Kanalbau erfolgen müsse. „Einfach nur Schotter drüber zu schieben, reicht nicht.“ Die CDU hatte in ihrem Antrag auch gefragt, wie ein Straßenendausbau genau aussieht. Das sei nicht ausdrücklich definiert, so die Antwort der Verwaltung. Es gebe aber ein technisches Regelwerk.

Laut Baugesetzbuch muss die Gemeinde etwa zehn Prozent der Kosten tragen, die Anwohner 90 Prozent, die einzelnen Beträge berechneten sich nicht nur nach der Grundstücksgröße, sondern auch nach der Nutzung. Durch einen Ablösevertrag, in dem eine Summe festgelegt werde, trage die Gemeine zumindest etwaige Kostensteigerungen. 

Die Anwohner könnten alle Fragen in einer Bürgerinformation stellen, so die Verwaltung. Dort werden die Entwürfe und dann auch die Kosten eingehender vorgestellt. Zu den Details des Ausbaus, zu den Gehwegen und zur Beleuchtung, würden die Vorschläge der Bürger berücksichtigt, versprach der zuständige Bedienstete.