Zu Hause überfallenAngeklagter soll Sankt Augustiner mit Cutter-Messer bedroht haben

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Vor dem Bonner Landgericht wird ein Fall gefährlicher Körperverletzung in Sankt Augustin verhandelt.

Bonn/Sankt Augustin – Die erste Ladung zu seinem Raub-Prozess am Bonner Landgericht hatte der 25-Jährige offenbar nicht ernstgenommen: Er sei sich „zu fein gewesen“, hieß es später im Urteil gegen den Mitangeklagten, der bereits im Oktober 2021 für einen gemeinschaftlich begangenen schweren Raub, mehreren Körperverletzungen sowie anderen Straftaten zu knapp sechs Jahren Haft verurteilt worden war.

Der 25-Jährige wurde damals von der Polizei aufgesucht und erst mal ein verlängertes Wochenende hinter Gitter gesetzt. Da er in Lohn und Brot steht, wurde der gelernte Konstruktionstechniker haftverschont; mit zahlreichen Meldeauflagen. Auch zum zweiten Prozessanlauf ließ er sich Zeit, kam drei Minuten zu spät, so dass sein Verteidiger bereits Schlimmeres befürchtete und der Kammervorsitzende leicht ironisch bemerkte, das sei ja knapp gewesen.

Sankt Augustiner in Wohnung bedroht, geschlagen, gewürgt und beraubt

Dem 25-jährigen wirft die Anklage gemeinschaftlich besonders schweren Raub, gefährliche Körperverletzung sowie Beleidigung vor: In der Nacht zum 2. Oktober 2020 soll er mit seinem gleichaltrigen Kumpel einen 27-Jährigen gegen 4.30 Uhr aus seiner Wohnung geklingelt, ihn mit einem Cutter-Messer, mit einem Hammer bedroht, geschlagen und gewürgt und beraubt haben. Die Beute: ein Laptop sowie 430 Euro in bar.

Zum Prozessstart zeigte sich der Angeklagte durchaus reuig, versuchte jedoch, seine Beteiligung an dem Raub zu beschönigen: Sein Kumpel habe ihn überredet, ihn zu begleiten, da das spätere Opfer, das er nicht gekannt habe, seinen Personalausweis besitze und ein ganz übler Typ sei.

Angeklagte soll 27-Jähirgem Cutter-Messer an den Hals gehalten haben

Er befürchte Stress, hätte der Kumpel ihm erzählt, da habe er – immerhin von imposanter Statur – seine Hilfe angeboten. Wie sich die Geschichte in der Wohnung dann entwickelt habe, sei nicht in seinem Sinne gewesen. Heute ärgere er sich, dass er das alles nicht gestoppt habe. „Ich wusste nicht, dass er das so vorhatte“, sagte der Angeklagte vor Gericht. „Ich fühlte mich missbraucht.“

Was der Angeklagte zunächst nicht erzählte, reichte dann das 27-jährige Opfer im Zeugenstand nach. Es sei zwar richtig, dass der bereits im Oktober verurteilte Kumpel – ein stadtbekannter Intensivtäter – die treibende Kraft des Überfalls gewesen sei, aber der hier Angeklagte habe ihm, um ihn einzuschüchtern, während des gesamtem Überfalls das Cutter-Messer an den Hals gehalten.

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Als Zeuge berichtete der 27-Jährige eindrücklich und immer noch sichtlich aufgeregt von seiner großen Panik und seinen Fantasien, wie er aus den brutalen Fängen des Duos entwischen könne. Tatsächlich war es ihm, mit einem kleinen Vorsprung, gelungen, die beiden abzuschütteln.

Der Angeklagte entschuldigte sich anschließend und bot ihm als „kleine Entschädigung“ 1000 Euro an.

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