Betäubungsmittel gestohlenBerufsverbot für Krankenschwester

Drogen. Symbolbild
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Bonn – Ihren Beruf als Krankenschwester hat eine 46-Jährige immer wieder genutzt, um sich an ihrem Arbeitsplatz Betäubungsmittel zu beschaffen. In mehreren Krankenhäusern hatte die drogenabhängige Krankenschwester in den Betäubungsmitteltresor gegriffen, um die Schmerzmittel selber zu konsumieren. Vom Amtsgericht wurde sie wegen Diebstahls und dem unerlaubten Beschaffen von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro verurteilt. Zudem wurde ein zweijähriges Berufsverbot verhängt.
Im Herbst 2012 arbeitete die Angeklagte in einem Bonner Krankenhaus. Nur wenige Wochen nach dem Antritt ihrer neuen Stelle wurde die unter Drogen stehende Frau mit aufgeschnittenen Pulsadern im Schwesternheim aufgefunden. Ein Zeuge hatte nach ihr gesucht, da sie nicht zum Dienst erschienen war. Im Zimmer der Frau wurden damals Ampullen eines Schmerzmittels gefunden.
Weiteres Urteil am Niederrhein
Bei der folgenden Überprüfung des Betäubungsmitteltresors wurde ein erheblicher Fehlbestand festgestellt – unter anderem fehlten zehn Ampullen mit Morphin. Der weitgehend geständigen Angeklagten konnte allerdings nicht der Diebstahl aller fehlenden Betäubungsmittel nachgewiesen werden. Offenbar ist die Frau in der Vergangenheit mehrfach nach dem gleichen Muster vorgegangen: Inzwischen wurde sie auch am Niederrhein für den Diebstahl von Schmerzmitteln aus einem Krankenhaustresor verurteilt. Dort wurde ebenfalls eine Geldstrafe verhängt. Aus beiden Verurteilungen muss nun eine Gesamtstrafe gebildet werden. Zudem hat es in der Vergangenheit weitere Ermittlungsverfahren im Bezug auf Betäubungsmittel gegen die Krankenschwester gegeben. Diese waren jedoch eingestellt worden.
Laut dem Urteil der Bonner Amtsrichterin hat die 46-Jährige die Vertrauenssituation zum Arbeitgeber „besonders massiv ausgenutzt“ – und dadurch sogar möglicherweise Patienten gefährdet, die auf die Schmerzmittel angewiesen waren. Da die Krankenschwester ihren Beruf nutzte, um „bewusst und planmäßig an Betäubungsmittel zu gelangen“, verhängte das Gericht das zeitlich begrenzte Berufsverbot. Derzeit ist die arbeitslose Angeklagte in psychotherapeutischer Behandlung.