Heftige KritikAlkoholverbot für Unterführung zur Poppelsdorfer Allee gefordert

Die Bahnunterführung ist eine wichtige Verbindung für Fußgänger und Fahrradfahrer zwischen Kaiserstraße und Poppelsdorfer Allee.
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Bonn – „Ich fahre schon jeden Morgen mit Bauchschmerzen zur Arbeit. Dann sitzen sie auf der Mauer rechts und links, und einige sind dann schon so betrunken, dass sie Passanten anmachen. Wenn es regnet, versammeln sie sich in der Unterführung.“
Monika Lunge, die seit Jahren einen Blumenstand in der Unterführung zwischen Kaiserplatz und Poppelsdorfer Allee betreibt, hat die Nase voll.
Weil nach ihren Beobachtungen Alkoholiker und Drogenabhängige nach der Schließung des Bonner Lochs sich am Kiosk in der Unterführung Bier besorgen und dann in der Nachbarschaft trinken, muss sich die Blumenhändlerin fast jeden Morgen, wenn sie ihr Geschäft eröffnet, „rumärgern“.
Deshalb hat sie jetzt einen Bürgerantrag gestellt, der am 25. April in der Bezirksvertretung Bonn auf der Tagesordnung steht. Darin fordert sie ein Alkoholverbot für die Unterführung. Die Stadt sieht dafür keine Grundlage, will aber mit dem Kioskbesitzer reden, dass kein Alkohol zum „Verzehr an Ort und Stelle“ verkauft wird.
Monika Lunge beschreibt in ihrem Antrag die Situation: „Ein Mann mit langen Haaren und Bart beschimpft die Frauen, wenn der Alkoholpegel hoch genug ist, als Schlampen.“ Es gebe auch noch schlimmere Ausdrücke, die sie aber nicht nennen wolle. Auf der Mauer hinter der Unterführung , so Lunge weiter, würden Spritzen fertiggemacht und Drogen verkauft.
Kunden verunsichert
Einige Kunden hätten ihr gegenüber versichert, künftig einen anderen Weg zu nehmen, wenn sich die Situation weiter verschlechtere.
Nun befürchtet die Geschäftsfrau, dass ihre Kundschaft ausbleibt und sie den Laden dicht machen kann. Außerdem, so Monika Lunge weiter, seien die Zustände in der Unterführung auch keine Werbung für die Stadt, wenn beispielsweise Touristen von der Innenstadt aus das Poppelsdorfer Schloss besuchen wollten.
In ihrer Antwort verweist die Stadtverwaltung darauf, dass für den Bereich im und um das Bonner Loch seit 2008 ein Alkoholkonsumverbot gilt. Anlass seien eine Zunahme alkoholbedingter Delikte und der Platzverweise – von 3438 im Jahr 2006 auf 5564 im Jahr darauf – gewesen.
Im Gegensatz dazu gebe es für die Unterführung zwischen Kaiserplatz und Poppelsdorfer Allee derzeit „keine belastbaren Zahlen beziehungsweise Statistiken, aus denen sich eine abstrakte Gefahrenlage ableiten ließe, deren Ursache auf den Konsum von Alkohol zurückzuführen ist.“
Aus diesem Grund gebe es auch keine rechtliche Ermächtigungsgrundlage für ein Alkoholverbot. Die Polizei und der Stadtordnungsdienst seien aber gebeten worden, den Bereich weiter intensiv zu beobachten, um im Einzelfall geeignete Maßnahmen ergreifen zu können.
Vor allem der Stadtordnungsdienst werde verstärkt darauf achten, dass der Kiosk in der Unterführung keinen Alkohol zum Verzehr an Ort und Stelle verkaufe, denn dazu liege keine gaststättenrechtliche Konzession vor.
In den nächsten Tagen braucht sich Monika Lunge nicht mehr über die Zustände in der Unterführung zu ärgern, ihr Laden ist zurzeit wegen Krankheit geschlossen.