Falscher GerichtsvollzieherBonner Landgericht warnt vor neuem Enkeltrick

Gelbe Briefe vom Gerichtsvollzieher (Symbolbild)
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Rhein-Sieg-Kreis/Bonn – Der sogenannte Enkeltrick ist ein übles Spiel, bei dem Betrüger sich unter falschen Identitäten melden und meist älteren Menschen vorgaukeln, ein Enkel oder naher Verwandter wäre in einer prekären Lage – meist unerreichbar im Ausland – und könne nur durch Hilfe einer Geldüberweisung gerettet werden. Dieser Trick ist zwar bereits alt, ist aber immer noch ausgesprochen wirksam.
Zurzeit macht eine neue Variante die Runde, vor der das Bonner Landgericht dringend warnt. Die Betrüger melden sich als Gerichtsvollzieher, drohen mit Zwangsvollstreckung oder Forderungen aus angeblichen Gewinnspielen.
Neuer Enkeltrick: Schulden von Kindern eintreiben
Oder sie versuchen, in Anlehnung an die alte Enkeltrick-Variante, angebliche Schulden der Kinder einzutreiben. Um das zu verhindern, solle man unverzüglich einen Betrag auf ein ausländisches Konto einzahlen, verlangen sie.
Die Betrüger agieren mit dieser neuen Masche mittlerweile bundesweit, teilt die Sprecherin des Bonner Landgerichts, Saskia Wielpütz, mit. In Nordrhein-Westfalen sind die Fälle bislang konzentriert im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm aufgetreten.
Betrüger schicken E-Mails mit gefälschten Mahnbescheiden
Indem die Betrüger sich als Personen mit „staatlichen Hoheitsrechten“ vorstellten, verunsicherten sie die Angerufenen auf besonders perfide Weise und verbreiteten auch Angst. Immerhin sitzt die Sorge vor einem „Kuckuck“, dem Pfändungssiegel des Gerichtsvollziehers, sehr tief.
Bei der Masche missbrauchen die anonymen Anrufer die Namen tatsächlich existierender Gerichtsvollzieher des Gerichtsbezirks. In weiteren Fällen sollen sie auch offizielle E-Mails der Amtspersonen verschickt und diesen gefälschte Mahnbescheide angehängt haben. Auch die Telefonnummern des Gerichts würden missbraucht, heißt es.
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Das Bonner Landgericht rät dringend, nach solchen zweifelhaften Anrufen die Polizei zu informieren oder auch bei der Zwangsvollstreckungsabteilung des Bonner Amtsgerichts nachzufragen, ob es einen solchen Mahnvorgang gibt. Auch könne man die Telefonnummer des Gerichtsvollziehers wählen, dessen Namen angeben wurde, und fragen, ob tatsächlich eine Forderung besteht.
Schließlich fordere kein Gerichtsvollzieher oder keine Gerichtsvollzieherin jemanden per Telefon auf, angebliche Schulden durch Überweisung auf ein Bankkonto zu begleichen, betont Wielpütz. Und schon gar nicht auf ein Bankkonto im Ausland.