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Häusliche GewaltMann schlägt Ehefrau ins Gesicht und wird der Wohnung verwiesen

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Ein Schild mit der Aufschrift Polizei vor einer Polizeiwache.

Nach einem Fall von häuslicher Gewalt in Bad Godesberg wurde ein 45-Jähriger der Wohnung verwiesen. (Symbolbild)

Ein 45-jähriger Mann soll seine Ehefrau in Bad Godesberg ins Gesicht geschlagen haben. Die Polizei sprach ein zehntägiges Rückkehrverbot aus.

Am Sonntagabend (22.06.2025) mussten Beamte und Beamtinnen der Bonner Polizei zu einem Fall von häuslicher Gewalt im Stadtbezirk Bad Godesberg ausrücken. Nach bisherigem Ermittlungsstand soll ein 45-jähriger Mann seine Ehefrau ins Gesicht geschlagen haben.

Die Einsatzkräfte verwiesen den Tatverdächtigen der gemeinsamen Wohnung und sprachen ein zehntägiges Rückkehrverbot aus. Bei Missachtung dieses Verbots droht dem Mann ein Zwangsgeld in Höhe von 500 Euro. Zudem wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet.

Zehn Tage Zeit für Beratung und Unterstützung

Die zehntägige Frist einer polizeilichen Wohnungsverweisung soll Opfern von häuslicher Gewalt Zeit geben, sich Beratung und Unterstützung in einer Hilfseinrichtung zu holen. Die Geschädigte wurde von den Polizisten und Polizistinnen über entsprechende Hilfsangebote und ihre Rechte informiert.

Unter dem Motto "Häusliche Gewalt - Das Opfer bleibt, der Täter geht" bietet die Polizei NRW weitere Informationen und Handlungsempfehlungen für Betroffene an. (red)

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.