Wahlergebnis im Rhein-Sieg-Kreis
Die Wahlen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen im Rhein-Sieg-Kreis sind entschieden. Vier landwirtschaftliche Unternehmer aus der Wahlgruppe 1 und zwei landwirtschaftliche Arbeitnehmer aus der Wahlgruppe 2 werden in den kommenden sechs Jahren in der Hauptversammlung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen den Rhein-Sieg-Kreis vertreten. Das verkündete Kammergeschäftsführerin Anna Maister in ihrer Eigenschaft als Wahlleiterin die Namen der gewählten Kandidatinnen und Kandidaten.
Unter den Betriebsinhaberinnen und -inhabern und ihren Familienangehörigen (Wahlgruppe 1) wurden Dietmar Tüschenbönner (Much), Johannes Brünker (Swisttal), Johannes Neff (Siegburg) und Martin Hörnig (Meckenheim) gewählt. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Wahlgruppe 2) wurden Urs Schwamborn (Lohmar) und André Brunke (Ruppichteroth) gewählt.
Sitzung der Kreisstelle am 6. November
Wie die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstellen Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss und Rhein-Sieg-Kreis berichten, werden die gewählten Kammermitglieder zusammen die Kreisstelle bilden und am 6. November erstmals tagen, um im Rahmen ihrer konstituierenden Sitzung den Kreislandwirt oder die Kreislandwirtin und dessen beziehungsweise deren Stellvertretung zu wählen. Diese Wahlen leitet der Präsident der Landwirtschaftskammer, Karl Werring.
Hauptversammlung am 11. Dezember in Bad Sassendorf
Als Mitglieder der Kreisstelle gehören die genannten Vertreter auch der Hauptversammlung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen an und werden am 11. Dezember in Bad Sassendorf unter anderem den Haushalt der Landwirtschaftskammer beschließen und den Präsidenten, seine beiden Stellvertreter sowie die Mitglieder des Hauptausschusses wählen.
Landesweit standen 128 Kandidatinnen und Kandidaten in 17 Wahlbezirken zur Wahl. In den anderen 15 Wahlbezirken der Landwirtschaftskammer wird in drei Jahren gewählt, heißt es in der Mitteilung der Landwirtschaftskammer. Die gewählten Kreisstellenmitglieder haben die Aufgabe, die Landwirtschaft in ihrem Bezirk und die in der Landwirtschaft und im Gartenbau Berufstätigen zu fördern und zu betreuen sowie die Landwirtschaftskammer bei der Durchführung ihrer gesetzlichen Aufgaben zu unterstützen. (rag)

