In Bonn vor GerichtZwei Männer aus Rhein-Sieg sollen an Baumärkten gedealt haben

Lesezeit 2 Minuten
Gericht_Kubik

Im Falle eines Geständnisses muss der Deutsche mit fünfeinhalb bis sechseinhalb Jahren Haftstrafe rechnen, der Pole mit viereinhalb bis fünfeinhalb.

Bonn/Rhein-Sieg-Kreis – Zwei Männer aus Bornheim und Neunkirchen-Seelscheid stehen derzeit vor der 10. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht: Ihnen wird von der Staatsanwaltschaft ein schwunghafter Handel mit Marihuana, Kokain und Amphetamin vorgeworfen. Ein 34-jähriger Pole muss sich wegen 19 Fällen, ein mutmaßlicher deutscher Komplize (35) wegen 13 Fällen verantworten, sechs Mal handelten die beiden laut Anklage gemeinsam.

Um den Prozess zu beschleunigen und so nicht zuletzt Steuergelder zu sparen vereinbarten die Verfahrensbeteiligten bereits zu Prozessbeginn eine Verständigung: Im Falle eines Geständnisses muss der Deutsche mit fünfeinhalb bis sechseinhalb Jahren Haftstrafe rechnen, der Pole mit viereinhalb bis fünfeinhalb.

Dealer handelten auf Parkplatz von Baumarktkette

Die Parkplätze einer bekannten Baumarktkette dienten den beiden mutmaßlichen Dealern immer wieder als Handelsort: An Standorten in Bornheim, Rösrath oder Bonn übergaben sie die berauschende Ware an diverse Kunden oder Zwischenhändler.

Im Angebot hatten sie so gut wie alles: Von verschiedenen Haschqualitäten über Kokain bis zu Amphetaminen in Tablettenform. Allein am 21. April soll der 35-Jährige 23.000 Ecstasy-Tabletten zu einem Stückpreis von einem Euro weiterverkauft haben, dazu neun Kilo Marihuana unterschiedlicher Qualität zu Verkaufspreisen zwischen 4.100 und 4.250 Euro je Kilo.

Insgesamt geht es um Einnahmen im unteren sechsstelligen Bereich. Immer wieder haben die beiden Angeklagten laut Anklage auch untereinander gedealt.

Ware aus den Niederlanden

Bezogen haben sie die Ware immer wieder aus den Niederlanden, teilweise gingen die Drogen per Fahrradkurier über die Grenze. Ihren Kunden gegenüber zeigten sich die beiden offenbar bisweilen durchaus gesprächsbereit: So soll laut Anklage eine Lieferung von 30 Kilo selber weiterverarbeitetem sogenanntem CBD rückabgewickelt worden sein, weil die von der Kundschaft erwartete berauschende Wirkung ausgeblieben sei.

Das könnte Sie auch interessieren:

Aufgeflogen waren die illegalen Aktivitäten des Duos durch den Aufsehen erregenden Encrochat-Hack. Polizeibehörden aus Frankreich und den Niederlanden war es im Sommer 2020 in Kooperation mit Europol gelungen, den gleichnamigen, insbesondere bei Dealern beliebten Messengerdienst zu knacken. Mit einem Urteil wird Anfang April gerechnet. 

KStA abonnieren