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Verfolgungsjagd in BonnMann fährt auf Polizisten zu und flüchtet durch die Nordstadt

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Ein Blaulicht auf dem Dach eines Polizeifahrzeugs. (Symbolbild)

Ein Blaulicht auf dem Dach eines Polizeifahrzeugs. (Symbolbild)

Ein 27-jähriger Autofahrer ist in Bonn vor der Polizei geflüchtet. Zuvor soll er auf einen Beamten zugefahren sein. Bei der Flucht wurde eine Frau leicht verletzt.

Am Sonntagabend, 13. Juli, hat ein 27-jähriger Autofahrer an der Südunterführung der Poppelsdorfer Allee in Bonn die Anhaltezeichen von Polizisten und Polizistinnen missachtet. Statt anzuhalten, soll der Mann auf einen 29-jährigen Polizeibeamten zugefahren sein und ist anschließend geflüchtet.

Der Mann fuhr durch mehrere Straßen der Bonner Nordstadt. In der Drusustraße fuhr er in einen Wendehammer, setzte seine Flucht über den Hof eines Schulkomplexes fort und beschädigte dabei mehrere Poller, um auf die Graurheindorfer Straße zu gelangen.

Frau bei Unfall leicht verletzt

In der Heerstraße kam das flüchtende Auto kurz hinter einem ausparkenden Fahrzeug zum Stehen. Bei der Weiterfahrt rammte der 27-Jährige das Fahrzeug, wodurch eine Insassin leicht verletzt wurde.

Seine Fahrt verlangsamte sich aufgrund der Beschädigungen am Auto, sodass Polizistinnen und Polizisten ihn in der Thomastraße stoppen konnten. Dabei wurden ein Streifenwagen beschädigt und eine Polizeibeamtin leicht verletzt.

Auto als unterschlagen gemeldet

Der 27-jährige Fahrer, der keine Ausweisdokumente bei sich hatte und zunächst falsche Personalien angab, wurde vorläufig festgenommen. Sein 30-jähriger Beifahrer wurde nach den polizeilichen Maßnahmen entlassen.

Das von den Männern genutzte Auto war als unterschlagen gemeldet und mit fremden Kennzeichen versehen. Im Kofferraum fanden die Beamtinnen und Beamten hochwertige Bauwerkzeuge, die bei einem Einbruch in ein Firmenfahrzeug in Bonn-Castell am Sonntagnachmittag gegen 17.45 Uhr gestohlen worden waren.

Der Tatverdächtige wird am Montagnachmittag einem Haftrichter vorgeführt. Die Staatsanwaltschaft und die Polizei ermitteln unter anderem wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, der versuchten gefährlichen Körperverletzung, des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Vollstreckungsbeamtinnen und des besonders schweren Falls des Diebstahls. (red)