Ausnahmen gibt es befristet nur für Schulbusse. Ab 9. Februar dürfen Fahrzeuge über 7,5 Tonnen nicht mehr über die Bonner Nordbrücke fahren.
Bonner NordbrückeTeilsperrung für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen tritt am 9. Februar in Kraft

Ab Montag, 9. Februar, bleibt die Bonner Nordbrücke der Autobahn 565 für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gesperrt.
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Die Teilsperrung der Bonner Nordbrücke für alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen tritt am Montag, 9. Februar, in Kraft. Das hat die Autobahn GmbH des Bundes am Montag angekündigt. Zuvor hatte sich die Autobahn GmbH mit Vertretern der Stadt Bonn, des Rhein-Sieg-Kreises und der Bezirksregierung ausgetauscht. Ausnahmen wird es, wie bereits angekündigt, ausschließlich für „sicherheitsrelevante Einsatzfahrzeuge“ geben. Darunter fallen unter anderem Fahrzeuge von Rettungsdiensten, Feuerwehr und Katastrophenschutz.
Auch der Linienbusverkehr der Bonner Stadtwerke (SWB) und der Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft (RSVG) ist von der Sperrung betroffen. Zumindest eine zeitweise Ausnahme gilt dagegen für die Schulbusse, die bislang aus Niederkassel und Troisdorf über die Nordbrücke zum Bonner Collegium Josephinum und zur Ursulinenschule in Bornheim-Hersel fahren. Sie dürfen, wie von der Politik im Rhein-Sieg-Kreis nachdrücklich gefordert, die Brücke noch bis zum Ende des laufenden Schuljahres befahren. „Diese befristete Regelung ist aufgrund der geringen Anzahl täglicher Schulbusüberfahrten und der klaren zeitlichen Begrenzung verantwortbar“, heißt es bei der Autobahn GmbH.
Vorübergehende Ausnahme für Schulbusse aus Niederkassel und Troisdorf
Hintergrund der Sperrung ist, dass die 1967 gebaute Nordbrücke inzwischen von täglich mehr als 100.000 Fahrzeugen genutzt wird, obwohl sie seinerzeit für eine deutlich geringere Verkehrsbelastung geplant worden war. Nach Angaben der Autobahn GmbH befindet sich die Brücke mittlerweile altersbedingt in einem „Bauwerkszustand“, der anhaltend hohe Belastungen nicht mehr zulässt. Die Nordbrücke werde „den gestiegenen Anforderungen durch den heutigen und zukünftigen Verkehr, insbesondere durch LKW, nicht mehr gerecht“, teilt die Autobahn GmbH mit.
Inzwischen stehen auch die Umleitungen für diejenigen Buslinien fest, für die es keine Ausnahmegenehmigung gibt: Der Flughafenexpress der SWB (SB 60) fährt künftig ohne Zwischenhalte vom Bonner Hauptbahnhof zum Flughafen und zurück. Die Haltestellen Mozartstraße, Frankenbad/Kunstverein, Innenministerium, Beethovenhalle und SWB, Brüdergasse/Bertha-von-Suttner-Platz und Markt entfallen. Die Linie 550 der RSVG (Bonn Hbf. – Niederkassel – Köln-Porz-Wahn) fährt ab 9. Februar wie bereits angekündigt über die Kennedybrücke zum Zentralen Busbahnhof Bonn. Die Haltestellen Innenministerium, LVR-Klinik, Chlodwigplatz, Rosental, Wilhelmsplatz, Stadthaus, Heerstraße und Frankenbad/Kunstverein entfallen.

